Das Espira Konzept

Wir freuen uns, dass Sie sich für unser Konzept interessieren. In unseren Kitas arbeiten wir unter dem Motto ‘Für einen fantastischen Start ins Leben’ eines jeden Kindes. Über alle Entwicklungsbereiche hinweg schaffen wir täglich Spiel- und Lernsituationen entsprechend der jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche der einzelnen Kinder und Gruppen. Wir bestärken die Kinder durch Anerkennung und ermutigen sie, sich auf Entdeckungsreise zu ihren eigenen Stärken und Schwächen zu machen.

Kinder eignen sich die Welt an, indem sie sich aktiv mit ihrer sozialen und räumlichen Umwelt auseinandersetzen. Aus diesem Grund finden Kinder bei uns vielerlei Möglichkeiten zum Sehen, Riechen, Spüren, Tasten, Schmecken und Hören. Die Verknüpfung dieser Reize und deren Interpretation sind wichtige Schritte in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Dabei werden sie von unseren Pädagog*innen als Impulsgeber*innen, Berater*innen und Vorbilder begleitet.

Eine Übersicht über die wichtigsten Punkte unseres Konzepts finden Sie unten. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte unserem pädagogischen Konzept.

Unsere Bildungsbereiche

Um unsere Kita-Teams bei der Umsetzung unseres pädagogischen Ziels zu unterstützen, werden die Bildungsbereiche sowohl den Kindern als auch den Pädagog*innen über unsere „Activity Cards“ zugänglich gemacht: Aus über 150 „Activity Cards“, die in sieben Bildungsbereiche aufgeteilt sind und die Bildungspläne der jeweiligen Bundesländer berücksichtigen, können sowohl die Kinder als auch Teams wählen. Jede Karte ist übersichtlich gestaltet und beinhalten ein gezieltes pädagogisches Angebot, damit verbundene Bildungsziele und deren Vernetzungsmöglichkeiten. Dabei sind die verschiedenen Angebote für verschiedene Altersgruppen konzipiert und werden unter Einbeziehung unserer Teams stetig weiterentwickelt.

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Nachhaltigkeit und Umwelt

Wir bei Espira haben die Nachhaltigkeit und Umwelt im Blick. Wie vermeide ich Müll und wie verwende ich Materialien weiter? Was braucht meine Umwelt, um sich nachhaltig gut zu entwickeln? Ressourcen sind endlich, weswegen wir für einen bewussten Umgang mit ihnen im Kita-Alltag sensibilisieren. Im pädagogischen Alltag verzichten wir daher weitestgehend auf Kunststoff-Produkte, verfolgen einen regionalen Ansatz und verwenden naturbelassene Materialien.

Dabei sind Projekte zur Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung entstanden wie „ein Tag ohne Strom“. Unsere Espira-Sprösslinge stehen zudem an regelmäßigen Wald- und Wiesentagen und durch Projekte mit der Natur in Kontakt und können durch dort getroffene Erfahrungen eigenständig nachvollziehen, warum eine bewusste Nachhaltigkeit wichtig für die Umwelt und die Gesellschaft ist.

Wir orientieren uns am Nachhaltigkeitsprinzip

 

 

 

Grüne Logistik

Wir sind Teil der Grünen Logistik von Transgourmet und leisten durch eine umweltschonende und nachhaltige Logistik einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Transgourmet ist unser langjähriger Partner und beliefert uns mit den verschiedensten frischen Lebensmitteln für unsere Kita-Küche. Das Unternehmen gestaltet die Logistik so effizient wie möglich und plant die Lieferungen ohne unnötige Zwischenstopps zu unserer Kita und zu allen anderen Kund*innen. Dadurch werden wir klimaneutral beliefert. Ziel ist es, die CO2-Emissionen langfristig zu reduzieren, was wir als Teil der Grünen Logistik gerne unterstützen.

Für unsere Teilnahme wird in Kooperation mit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. ein Baum in Deutschland gepflanzt. Unterstützt werden außerdem Klimaschutzprojekte in u. a. Uganda und Indonesien.

Anschrift:
Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG
Albert-Einstein-Str. 15
64560 Riedstadt

www.transgourmet.de/gruenelogistik

 

 

Espira Küche

 

 

 

 

 

 

Das Espira-Ernährungskonzept:

Gesunde, ausgewogene Ernährung für Ihre Kinder

Mit unserem umfassenden Ernährungskonzept legen wir das Fundament für eine gesunde Entwicklung der uns anvertrauten Kinder. Unser Konzept ist daher darauf ausgerichtet, den Kindern durch frische, ausgewogene und nahrhafte Mahlzeiten das Beste für ihre individuelle Entwicklung zu bieten. Wir verstehen, dass eine gesunde Ernährung mehr ist als nur Essen – es geht um die Förderung eines ganzheitlichen Wohlbefindens sowie einer gesundheitsbewussten und nachhaltigen Lebensweise, die gerade im Kindesalter maßgeblich geprägt werden. Außerdem konzentrieren wir uns auf die Reduzierung von Zucker, um die Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern zu fördern. Daher verstehen wir es als unsere Aufgabe die Kinder auf diesem Weg achtsam sowie umsichtig zu begleiten und ihnen vielfältigste Anregungen für eine gesundheitsbewusste Lebensweise an die Hand zu geben.

 
 
 
 

Tägliche Mahlzeiten für Kinder: Frühstück, Mittag, Snack

Jeden Tag servieren wir drei gesunde Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen und Snacks. Unsere Speisen und Backwaren werden täglich frisch in unserer Küche zubereitet. Wir meiden Zusatzstoffe und fokussieren uns auf die Zubereitung von milden und fettarmen Speisen. Unsere frische Küche ermöglicht es uns, auf Allergien und Unverträglichkeiten einzugehen und jedem Kind die essenzielle Nahrung für eine gesunde Entwicklung anzubieten.

 

Ernährungsbildung und Esskultur in der Kita

Als Teil unseres Ernährungskonzeptes bieten wir den Kindern eine angenehme Atmosphäre, in der sie Ruhe und Zeit für die Mahlzeiten haben. Wir lehren Kindern Essensrituale sowie -kultur und beziehen sie aktiv in das Kochen ein. Durch verschiedene Vorschläge und Projekte lernen die Kinder den Wert sowie die Bedeutung gesunder Ernährung und den bewussten Umgang mit Lebensmitteln und ihrem Körper.

 

Espira Küche

 

Epos Logo

Epos Bio Partner

Bio-Lebensmittel sind die Herzensangelegenheit unserer Partners Espos Bio Partner. Sie sehen u. a. eine nachhaltige Entwicklung, eine gesunde Ernährung sowie Tier- und Umweltschutz im engen Zusammenhang mit dem ökologischen Landbau. Dabei liegt der Qualitätsanspruch von Espos nicht nur auf einer kontrollierten Bio-Konzentration, sondern auch, wenn möglich, immer auf regionalen Produkten und Lösungen, um die regionalen Strukturen zu erhalten und zu stärken.

transgourmet logo

Transgourmet

Mit Transgourmet haben wir einen zuverlässigen Partner, der sich als Lebensmittelieferant auf ein hochwertiges Profi-Vollsortiment spezialisiert hat. Durch ihre persönliche Fachberatung und verschiedenste ganzheitliche Konzepte unterstützen sie uns nicht nur im Bereich der Lebensmittel, sondern auch in der Nachhaltigkeit. Dies ist u. a. durch das große Angebot an Bio-Landwirtschaftsprodukten und Lebensmittel mit Bio-Zertifizierungen möglich.

Espira Kinderbetreuung: Ein sicherer Ort für Kinder und Fachkräfte

Wissen, Können, Handeln – ein erweitertes Kinderrechts- und Schutzkonzept der Espira Kitas

Stand 02.2025

1. Vorwort

Das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sowie der effektive Schutz des Kindeswohls entsprechen dem Recht eines jeden Kindes auf Entwicklung und Entfaltung und sind zugleich von elementarer Bedeutung für unsere Gesellschaft. Die Pflege und Erziehung von Kindern sind das natürliche Recht der Eltern und ihre zuvörderst obliegende Pflicht (Art. 6 Grundgesetz).

Damit den Eltern und den pädagogischen Teams in unseren Kitas ihre Erziehungsaufgaben, vor allem in diesem wichtigen Bereich, gut gelingen, steht ihnen ein vielfältiges Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite.

Das vorliegende Schutzkonzept soll das Recht auf eine gewaltfreie Umgebung in dem institutionellen, geschützten Rahmen unserer Kitas für alle Kinder, die sie besuchen, sicherstellen. Ebenso soll das Schutzkonzept zu einem gewaltfreien Arbeitsplatz für unsere Mitarbeiter beitragen. Es ist unser aller Auftrag und Anliegen, die uns anvertrauten Kinder in besonderem Maße vor Vernachlässigung, Bedrohung, Gewalt und Übergriffen jeglicher Art und Weise zu schützen. Unsere Kindertagesstätten sind somit ein sicherer Ort, der Kindern Freiräume in ihrer altersgemäßen Entwicklung lässt und auch Auffälligkeiten und deren mögliche Ursachen nicht ignoriert. Alle Mitarbeiter unseres Unternehmens tragen dazu bei, diese Atmosphäre herzustellen. Um den gesetzlichen Schutzauftrag mit Hilfe des vorliegenden Schutzkonzepts umzusetzen, bieten unser Leitbild und folgende Leitsätze eine Grundorientierung:

    • Wir vermitteln Kindern ein positives Weltbild der Gemeinschaft und der gelebten Vielfalt.
    • Kindliche Persönlichkeiten erhalten den Freiraum, den sie brauchen, um sich bestmöglich entwickeln und entfalten zu können.
    • Jedes Kind steht im Mittelpunkt jeglicher Planungs-, Organisations-, Umsetzungs- und Reflexionsprozesse.
    • Jedes Kind wird ernst genommen und in seiner Individualität geachtet und bestärkt.
    • Wir achten aufeinander und arbeiten mit Methoden einer gewaltfreien Kommunikation, um Konflikte nachhaltig zu lösen.
    • Jedes Kind wird aktiv dabei unterstützt und begleitet, entwicklungsgerechte Strategien für sich zu finden.
    • Wir leben eine behutsame und liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und schaffen Sicherheit und den Raum für Ehrlichkeit, fairen Umgang miteinander und Eigenständigkeit.
    • Wir ermöglichen und fördern Selbsterkenntnis und Selbstbewusstsein im freien Spiel.
    • Wir beteiligen aktiv Kinder in und an Planungs- und Entscheidungsprozessen.
    • Jedes Kind hat das Recht sich von anderen Kindern und Erwachsenen abgrenzen zu dürfen. „Nein“ zu sagen und ein „Nein“ der anderen zu akzeptieren, stehen bei uns als gleichberechtigter Wert nebeneinander.

    Bei den Begriffen Kinderschutz und Kindeswohl wird meistens an sexuelle oder gewaltvolle körperliche Übergriffe gegenüber Kindern gedacht. Die Frage, welche kleinen und versteckten, oft nicht gewollten Grenzüberschreitungen im Alltagshandeln passieren und Erfahrungseindrücke bei Kindern hinterlassen, bleibt häufig unbeachtet. Mit unseren präventiven Schulungen und Fortbildungen zum Thema

  • § 8a SGB VIII, der „Verhaltensampel – Grenzwahrender Umgang mit Kindern“, diesem Schutzkonzept und dessen Weiterentwicklung ermutigen wir unsere Mitarbeiter, Handlungsweisen, Handlungsmuster und Sprache im Alltag der Kindertagesstätte zu reflektieren. Diese Auseinandersetzung mit sich, der eigenen Haltung und dem eigenen Verhalten mündet als verschriftlichter Ausdruck dessen zudem in einer Selbstverpflichtungserklärung.

 

2. Schutzauftrag

Die Stärkung des aktiven Schutzes des Kindeswohls ist als ein Bestandteil sowohl im Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) wie auch im Sozialgesetzbuch § 8a SGB VIII festgehalten.  Als Träger von Kindertagesstätten haben wir zu gewährleisten, dass wir ein sicherer Ort sind, an dem sich Kinder wohl fühlen und sich bestmöglich entwickeln können. Darüber hinaus sind wir als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe dazu verpflichtet, den Schutzauftrag zu erfüllen, der Kinder davor bewahren soll, durch Missbrauch elterlicher Rechte oder Vernachlässigung, Schaden zu nehmen, und kooperativ mit den Jugendämtern zusammen zu arbeiten.

Unsere Mitarbeiter sind dazu angehalten Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung aufmerksam wahrzunehmen, diese entsprechend unserem standardisierten Verfahren zu dokumentieren und gegebenenfalls unter Hinzuziehen der trägerinternen Fachberatung und einer insoweit erfahrenen Fachkraft das Gefährdungsrisiko einzuschätzen. Dies erfolgt bei jeglicher Form von körperlicher und seelischer Vernachlässigung, seelischer und/oder körperlicher Misshandlung und sexueller Gewalt. Soweit möglich, wird in Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten/Eltern darauf hingewirkt, dass Maßnahmen zur Abwendung des Gefährdungsrisikos in Anspruch genommen werden, wie z. B. Gesundheitshilfen, Beratung und/oder Familienhilfe bzw. ergänzende und weitere Angebote.  Sollten diese Hilfen nicht in Anspruch genommen werden und/oder eine akute Gefährdung für ein Kind bestehen, also sogenannte „Gewichtige Anhaltspunkte“ vorliegen, sind unsere Mitarbeiter in Abstimmung mit der Fachberatung und der Kita-Leitung zu einer sofortigen Benachrichtigung des Jugendamtes verpflichtet.

Ebenso werden bei einem beobachteten erhöhten Entwicklungsrisiko (z. B. hinsichtlich einer starken Entwicklungsverzögerung oder einer drohenden oder bestehenden Behinderung) die Erziehungsberechtigten darüber informiert und adäquat beraten. Innerhalb dieser Gespräche wird das weitere Vorgehen abgestimmt und geklärt, ob und welche Fachdienste hinzugezogen werden sollen, um das Kind innerhalb und außerhalb unserer Einrichtungen entsprechend zu begleiten und zu fördern.

Auch alle Trägervertreter bzw. Verwaltungsmitarbeiter und letztlich alle Eltern sind verpflichtet, bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung das pädagogische Team bzw. die Kita-Leitung zu informieren und im akuten Bedarfsfall, bei Zweifelsfällen oder Befangenheit sich an die entsprechenden stadtteilzugewiesenen Beratungsstellen oder Sozialbürgerhäuser für Eltern, Kinder und Jugendliche zu wenden.

 

3. Einstellungsverfahren

Bei der Gewinnung von Fachkräften ist es notwendig, die grundsätzliche Haltung des Trägers zu Gender-Mainstreaming, der Zusammenarbeit in gemischtgeschlechtlichen Teams und zum Schutzkonzept zu verdeutlichen und gleichzeitig die Bewerber nach der eigenen Haltung zu diesen Themen zu befragen. Die nachfolgende Checkliste gibt den Personalverantwortlichen Orientierung und Struktur für das Bewerbungsgespräch. Die Erfahrungen und Rückmeldungen der Bewerber haben gezeigt, dass sie sich vor allem von den Fragen zur eigenen Haltung in Bezug auf geschlechterbewusste Pädagogik, zur Haltung in Bezug auf grenzverletzendes Verhalten, wie z.B. der sexualisierten Gewalt gegen Kinder, gefordert fühlen. Männliche Bewerber geben aber auch häufig die Rückmeldung, dass sie es als Entlastung erleben, wenn bereits im Bewerbungsgespräch offen über das Thema der pauschalisierten Verdächtigungen gesprochen wird. Sie erfahren, dass in unseren Einrichtungen männliche Erzieher wickeln, trösten, Jungen und Mädchen begleiten und somit gleichwertig, wie ihre weiblichen Kollegen sind. So können bereits im Bewerbungsgespräch die Übereinstimmungen der Haltungen der Bewerber und des Trägers geklärt werden. Bringen weibliche Bewerber grundsätzliche Vorbehalte oder ein Misstrauen gegenüber Männern in Kitas zum Ausdruck, scheiden diese aus dem Verfahren aus. Männliche Bewerber, die im Gespräch keine Worte zum Thema „Kita – ein sicherer Ort für Kinder“ sowie zu ihrer Haltung zum grenzverletzenden Verhalten gegenüber Kindern finden, werden bei uns ebenfalls nicht eingestellt. Insgesamt haben unsere Erfahrungen gezeigt, dass die Bewerbungsgespräche als offen und professionell erlebt werden.

Checkliste: Bewerbungsgespräch

Wichtige Themen:

  • Vorstellung des Trägers
  • besondere Merkmale des Trägers
  • Haltung als Mitarbeiter in unseren Kitas
  • Konzept: Kita – ein sicherer Ort für Kinder und Erwachsene

Inhaltliche Punkte:

  • Organisationsstruktur
  • Leitbild
  • Führungskultur
  • Fehlerkultur und Beschwerdemanagement
  • Kinderrechts- und Schutzkonzept
  • Trägerkonzept
  • gelebte Vielfalt
  • Heterogenität der Kitas
  • Autonomie und Individualität
  • Vielfalt der Mitarbeiter
  • Vielfalt in der Elternschaft (neben der klassischen Familie: Regenbogen-Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, Patchwork-Familien)
  • Fort- und Weiterbildung
  • umfassende Fortbildungsangebote
  • Übernahme von Fortbildungskosten
  • Freistellung auch für Weiterbildung
  • internes Qualifizierungsangebot für Leitungsnachwuchs
  • regelmäßige Fachtage für alle Mitarbeiter
  • betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Haltung und Leitgedanken
  • tolerantes Menschenbild
  • Offenheit, Bereitschaft, sich zu beteiligen, mitzugestalten
  • Bereitschaft, Verantwortung für sein Denken und Handeln zu übernehmen
  • Genderkompetenz
  • Bereitschaft, in einem gemischtgeschlechtlichen Team zu arbeiten
  • Klärung der eigenen Stärken und Ressourcen
  • eigene Haltung zur geschlechterbewussten Erziehung
  • Begleitung von Jungen und Mädchen in der alltäglichen Arbeit (Wie kann dies konkret aussehen?)
  • Beteiligung von Kindern (Rechte von Kindern)
  • pauschale Verdächtigungen – Haltung und Erwartung des Trägers
  • körpernahe Tätigkeiten, Trösten, Nähe und Distanz
  • Kinderrechte und Beteiligung von Kindern
  • Vorgehen des Trägers bei Verdachtsfällen
  • Beschwerdemanagement
  • Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung

3.1. Umgang mit pauschalen Verdächtigungen/Generalverdacht von Männern

Pauschale Verdächtigungen gegenüber Männern in der Kita sind in den Köpfen vieler Menschen verankert. Dies ist ein unbegründeter, ohne konkrete Anhaltspunkte vorhandener Verdacht, der ihnen immer wieder pauschal unterstellt, dass sie Kinder sexuell belästigen oder gegen sie sexualisierte Gewalt ausüben können. Wir sind uns dessen bewusst, dass sexuelle Gewalt gegenüber Kindern, wie verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen sowie die öffentliche Debatte zeigen, häufiger von Männern ausgeht. Einen Generalverdacht sollte dies aber nicht zur Folge haben. Pauschale Verdächtigungen von Männern in Kitas können nicht ignoriert werden, sondern erfordern eine differenzierte und professionelle Auseinandersetzung mit den Eltern und im Team. Diese Auseinandersetzung beinhaltet Fragen der geschlechterstereotypen Arbeitsteilung und die Fragen nach einem professionellen und klaren Umgang mit Körperlichkeit, Sexualität, Nähe und Grenzen. Körpernahe Pflege- und Fürsorgetätigkeiten wie das Wickeln und Trösten sind für alle Fachkräfte selbstverständlicher Bestandteil pädagogischer Arbeit mit kleinen Kindern. Eltern, die in Bezug auf Männer in Kitas verunsichert oder ambivalent sind, begegnen wir offen und transparent und erklären unser Schutzkonzept. Dabei machen wir deutlich, dass wir eine Vielfalt von Rollenvorbildern in unserer Arbeit mit den Kindern wollen. Die
Espira und Joki Kinderbetreuung will auch weiterhin den Anteil männlicher Fachkräfte erhöhen und fördert vielfältige und gemischtgeschlechtliche Teams.

 

4. Leitungsverantwortung

Die Führungsteams in unseren Kitas spielen beim Thema Kinderschutz eine zentrale Rolle. Ihr Führungsverhalten entscheidet, ob und wie wirksam sich die Maßnahmen eines Schutzkonzeptes positiv in einer Einrichtung entfalten. Grundvoraussetzung ist, dass die Führung die Verankerung eines Schutzkonzeptes in der Einrichtung wesentlich initiiert und dessen Umsetzung immer wieder prüft und sicherstellt.

Die Umsetzung des Schutzkonzeptes erfordert von unseren Führungskräften:

        • einen durch Klarheit und Transparenz gekennzeichneten Führungsstil
        • die eindeutig erkennbare Haltung, dass Kinderschutz als erster und allseits gegenwärtiger Auftrag umzusetzen ist
        • umfassende Kenntnisse zum Thema Kindeswohlgefährdung und diesbezüglicher Verfahrenswege
        • Kenntnisse zu Präventionsaspekten wie Kinderrechte, Beschwerdewege und Partizipation
        • klar definierte Zusammenarbeit mit den Fachberatungen mit dem Schwerpunkt Kinderrechtsbeauftragte
        • die Etablierung einer Teamkultur, in welcher regelmäßige Fallbesprechungen umgesetzt und die Themen Nähe und Distanz im pädagogischen Alltag zum Thema gemacht werden
        • die Entwicklung einer Kommunikation im Team, welche offen, klar und transparent erfolgt; die Reflexion von Fehlern ist ohne Angst möglich und wird vom Führungsteam gefördert
        • eine regelmäßige Reflexion des pädagogischen Alltags mit allen Kollegen
        • ein aktiv und sichtbar vorgelebter Werterahmen, der sich unter anderem durch eine regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Verhaltenskodex ausdrückt
        • einen durch Vertrauen, Respekt und Klarheit gekennzeichneten Kontakt zu den Familien
        • die kontinuierliche Weiterentwicklung ihres Schutzauftrages
        • eine regelmäßige Kommunikation mit den Trägervertretern (Regionalleitung u. Fachberatung) als auch Kenntnis über und Kontakt mit unterstützenden Systemen im Umfeld der Einrichtung (Kinderschutz-Zentrum, Beratungsstellen, Ärzten usw.)

 

5. Verfahrensablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

In unserem Verfahrensablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind Informationen und Beratungsmöglichkeiten sowie eine aktuelle Übersicht zur Vorgehensweise mit konkreten Ansprechpartnern („insoweit erfahrenen Fachkräften – ISEF“) aufgeführt. Dieser Verfahrensablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung liegt zudem in jedem unserer Einrichtungen aus.

Interne Handlungsleitfäden – Vorgehen im Notfall:

        • Verhaltensampel – gemeinsame Entwicklung von grenzwahrendem Umgang mit Kindern und Erwachsenen im pädagogischen Alltag
        • Kurz & Knackig – enthält Absprachen, Ansprechpartner, Hinweise, Reflexionsfragen, einschlägige Adressen
        • Verfahrensablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
        • verbindliches Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung innerhalb der Einrichtung
        • konkretes Vorgehen bei Übergriffen unter Kindern
        • Handreiche zur aktiven Umsetzung des „Leitfadens zum Bundeskinderschutzgesetzes“
        • gesicherter Wissensstand über das „Handbuch zum Umgang mit sexueller Gewalt in Kindertageseinrichtungen“

 

6. Verhaltensampel – ein Führungs- und Steuerungsinstrument zum gelebten Kinderschutz

In unseren Kindertagesstätten arbeiten wir mit einem einrichtungs- und arbeitsfeldspezifischen Verhaltenskodex, der in unseren Kita-Teams mit Hilfe einer sog. Verhaltensampel erarbeitet wird. Dieser Prozess wird durch eine, von jedem Mitarbeiter 1 x jährlich zu unterschreibende, Selbstverpflichtungserklärung begleitet.

Die Verhaltensampel dient Mitarbeitern als Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Kindern unserer Einrichtungen und formuliert deutlich und nachvollziehbar Regelungen für Situationen für übergriffiges Verhalten jeglicher Art und Weise und für alle Formen sexueller Gewalt. Die verbindlichen Regeln und Verbote haben zum einen die Aufgabe des bedingungslosen Schutzes von Kindern und Mitarbeitern vor jeglichem Missbrauch und zugleich den vorsorglichen Schutz der Mitarbeiter vor falschem Verdacht. Mit dieser Form der gemeinsamen Erarbeitung eines Verhaltenskodex wird aus unserer Sicht ein Höchstmaß an Verbindlichkeit hergestellt.

Ähnliche Ziele werden mit der Selbstverpflichtungserklärung verfolgt, in der sich Mitarbeiter durch Unterschrift zur Einhaltung verschiedenster Aspekte verpflichten, die Kinderrechte und den Kinderschutz aktiv umzusetzen.

Grenzüberschreitungen sind alle Handlungen oder Äußerungen, die eine Grenze beim Gegenüber überschreiten. Sie sind ein natürlicher Lernprozess im Miteinander und im Zusammenleben von Gemeinschaften. Besonders nachhaltig wirken sie, wenn sie unreflektiert bleiben. Grenzüberschreitungen finden auch in der Kita häufig unbewusst und im Kleinen statt. Begünstigt werden sie durch Überforderung, unreflektiertes Denken und Handeln, fehlendes Fachwissen und durch die Übernahme selbst erfahrener und gewohnter Erziehungs- und Beziehungskonzepte. Diese verschiedenen Dimensionen gilt es immer wieder bewusst in den Blick zu nehmen, das eigene Handeln kritisch zu hinterfragen und sich regelmäßig auf Leitungsebene und in den Teams darüber auszutauschen und zu verständigen.

Die Verhaltensampel ist im Bereich des präventiven, institutionellen Kinderschutzes angesiedelt. Sie wird gemeinsam im Team und damit auch individuell in jeder Kita initiiert und entwickelt. Eine Verhaltensampel regelt das Verhalten von Erwachsenen in einer Einrichtung gegenüber Kindern und dient damit als Orientierung für die tägliche pädagogische Praxis.

Die Inhalte einer solchen Ampel werden mit Team und Leitung gemeinsam in einem Prozess der Diskussion und Aushandlung erarbeitet. Am Ende steht ein Konsens rund um das pädagogische Verhalten gegenüber Kindern, welches von allen getragen und verbindlich umgesetzt wird.

Dabei sind folgende Fragen, entsprechend den Farben einer Ampel, leitend für die gemeinsame Diskussion:

Welches pädagogische Verhalten finden wir richtig und ist für Kinder förderlich? Was wollen wir mit unserem alltäglichen Verhalten den Kindern ermöglichen? Aber auch: Von welcher Grundhaltung ist unsere Interaktion mit den Kindern getragen? ACHTUNG: Hier braucht es außerdem eine Verständigung, welches Verhalten von Kindern nicht immer erwünscht, aber trotzdem pädagogisch richtig ist (beispielsweise Regeln und Tagesabläufe einhalten; Kinder dazu anhalten, Konflikte friedlich zu lösen).

Welches Verhalten von Mitarbeitern betrachten wir kritisch? Welches Verhalten blockiert Kinder in ihrer Entwicklung? Gibt es täglich wiederkehrende Routinen, in denen es zu grenzverletzendem Verhalten kommt? Wenn ja, welche?

Welches Verhalten ist pädagogisch falsch und wird nicht geduldet? ACHTUNG: Diese Art des Verhaltens bedarf der sofortigen Unterbrechung und wird auf jeden Fall thematisiert bzw. konkret angesprochen. Ziel ist dabei zunächst die schnellstmögliche Wiederherstellung des Kindeswohls. Im roten Bereich ist strafrechtlich relevantes Verhalten als auch massiv (wiederkehrendes) grenz-überschreitendes Verhalten konkret benannt.

6.1. Funktion der Verhaltensampel

Die Verhaltensampel bedient sowohl Aspekte des präventiven Kinder- als auch des Mitarbeiterschutzes. Sie macht zum einen den konkreten positiven Werterahmen deutlich – nämlich wie die pädagogische Arbeit zu gestalten ist – zum anderen gewinnen die Einzelnen, über den kollegialen Austausch, Gewissheit und Sicherheit zur Frage des gemeinsamen Umgangs und der gemeinsam getragenen Haltung. Teams, die sich gerade neu zusammenfinden, erfahren mehr voneinander und prägen so bewusst die hauseigene Kultur von Anfang an. Teams, die schon länger zusammenarbeiten, gewinnen in dieser Auseinandersetzung mit den pädagogischen Überzeugungen ebenfalls: kritische Routinen werden auf den Prüfstand gestellt und auch gelingende pädagogische Interaktionen werden benannt und in einer Art Selbstvergewisserung konkretisiert und festgehalten. Die Ampel gibt jeder Einrichtung die Möglichkeit, eine gemeinsame Orientierung und Haltung im Umgang mit den Kindern zu entwickeln. Dieses gemeinsame Verständnis und Verabredung schützt ein Team nach innen und außen. Zudem positioniert sich jede unserer Kitas mit ihren Werten, Überzeugungen und Grundsätzen – und zwar entlang von konkret benanntem und verabredetem Verhalten. Unsere Teams werden so sensibilisiert, bekommen Orientierung und Sicherheit im Umgang mit den Kindern, untereinander, wie auch in der Zusammenarbeit mit den Eltern. Eine Verhaltensampel macht transparent, mit welchen Werten und Überzeugungen eine Einrichtung jeweils hantiert. Diese Klarheit kommt allen Beteiligten in unseren Kitas zugute.

Allen Mitarbeitern stehen zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung unterstützend die Fachberatung, eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ nach § 8 a SGB VIII, ein einheitlicher Erfassungsbogen sowie eine Zusammenstellung der möglichen Indikatoren zur Verfügung. Die Indikatoren sind jedoch nicht als Checkliste zu nutzen. Vielmehr sind sie als Übersicht zu verstehen und brauchen das Bewusstsein weiterer möglicher Ursachen. Das Bemerken möglicher abgebildeter kindlicher Verhaltensweisen sollte jedoch immer zum intensiven Beobachten des Kindes sowie zum Austausch mit den Kollegen Anlass geben. Darüber hinaus ist es für den wirksamen Schutz von Kindern unabdingbar, sie gefährdende Verhaltensweisen möglichst klar zu definieren und sich im Team regelmäßig und offen über die eigenen und gegebenenfalls bei Kollegen beobachteten Verhaltensweisen auszutauschen.

Für den fachlich fundierten Umgang im pädagogischen Alltag unterscheiden wir zwischen

        • Grenzverletzungen
        • Übergriffen
        • strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt

GRENZVERLETZUNGEN sind alle Handlungen oder Äußerungen, die eine persönliche Grenze, auch unabsichtlich, überschreiten. Maßstab eines grenzverletzenden Verhaltens sind nicht nur objektive Faktoren, sondern ebenso das jeweils subjektive Erleben eines Kindes. Grenzverletzungen können sein:

        • beschämende Bemerkungen
        • Zuschreibungen
        • Herabsetzungen und Ähnliches

Grenzverletzungen sind im pädagogischen Alltag mitunter nicht ganz zu vermeiden und zeichnen sich durch Unabsichtlichkeit, fachliche oder persönliche Unzulänglichkeiten, Unkenntnis, Unachtsamkeit oder mangelnde Sensibilität aus. Grenzverletzungen sind korrigierbar, wenn die grenzverletzende Person dem Gegenüber mit einer grundlegend respektvollen Haltung begegnet, weitere Grenzverletzungen durch Einsicht unterbleiben oder mitunter konzeptionelle Veränderungen vorgenommen werden.

ÜBERGRIFFE sind im Unterschied zu Grenzverletzungen keine zufälligen oder unabsichtlichen Handlungen oder Äußerungen. Übergriffe sind Ausdruck einer missachtenden, respektlosen Haltung anderen gegenüber und zeigen gravierende fachliche Mängel oder auch eine gezielte Desensibilisierung an. Übergriffiges Verhalten überschreitet jegliche Abwehr und führt zu Hilflosigkeit und Ohnmacht des Gegenübers. Übergriffe können sowohl die Körperlichkeit und Sexualität verletzen als auch Schamgrenzen. Sie sind eine Form von Machtmissbrauch und brauchen Konsequenzen, um das Kindeswohl zu sichern.

STRAFRECHTLICH RELEVANTE FORMEN VON GEWALT können Körperverletzungen (z. B. Kind schlagen, treten, schütteln, Kind am Arm hinter sich herzerren), sexualisierte Gewalt sowie Nötigung und Erpressung (z. B. Kind aussperren, Essen gegen den Willen des Kindes in den Mund schieben, Kind durch Körperkontakt am Aufstehen hindern) sein. Diese Formen der Straftaten sind im Rahmen des Strafgesetzbuches normiert. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte (Indizien) vor, dass eine strafrechtlich relevante Handlung begangen wurde, erstatten wir als Träger in der Regel Strafanzeige. Um sicherzustellen, dass Arbeitgeber über sexualstrafrechtliche Verurteilungen im niedrigen Strafbereich, die nicht in das einfache Führungszeugnis aufgenommen werden, Kenntnis erhalten, wird bei der Einstellung und anschließend in regelmäßigen Abständen von den Mitarbeitern ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt. In diesem sind alle Verurteilungen wegen Sexualdelikten, Körperverletzungen und Straftaten gegen die persönliche Freiheit aufgeführt. So soll es einschlägig vorbestraften Personen erschwert werden, sich beruflich mit Kindern zu beschäftigen. Neben den strafrechtlichen Folgen greifen darüber hinaus arbeitsrechtliche Konsequenzen wie die Freistellung von der Arbeitsverpflichtung bis zur außerordentlichen Kündigung, die bereits bei einem dringenden Tatverdacht erfolgen kann. Für die Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wird die beschuldigte Person in jedem Fall von der Arbeit freigestellt.

6.2. Unbeabsichtigte Grenzverletzungen

Wie der Begriff schon aussagt, handelt es sich hierbei um Grenzverletzungen, die ohne eine bewusste Absicht bzw. nicht vorsätzlich geschehen. Die Verhaltensweise überschreitet dabei die persönliche Grenze des Gegenübers, ohne dass sich die handelnde Person dessen bewusst ist. So kann beispielsweise das Streichen über den Kopf, das auf den Schoß nehmen oder die unbeabsichtigt laute Ansprache einer Fachkraft vom Kind bereits als grenzverletzend empfunden werden. Ob eine Handlung oder Äußerung als Grenzüberschreitung empfunden wird, ist abhängig vom subjektiven Empfinden und Bewerten des Einzelnen. Eine solche Grenzverletzung kann u. a. aus fachlichen bzw. persönlichen Unzulänglichkeiten, aus fehlender Sensibilität der betreffenden Fachkraft, aus Mangel an eindeutigen Normen und Regeln in der Einrichtung oder aus einer unausgesprochenen „Kultur der Grenzverletzungen“ resultieren.

Unbeabsichtigte Grenzverletzungen lassen sich im Alltag einer Kindertagesstätte nicht gänzlich vermeiden. Jeder Mensch hat individuelle Grenzen und bewertet eine Handlung oder Aussage als angemessen oder als grenzüberschreitend. Daher ist es für ein Kita-Team unerlässlich sich regelmäßig und fachlich begleitet sowohl persönlich als auch im Team zu reflektieren. Nur auf diese Weise kann eine sensible Haltung zu dem Thema entwickelt werden, sowie eine Form, sich gegenseitig auf Situationen anzusprechen, welche nicht mit unserem Verhaltenskodex übereinstimmen.

Unbeabsichtigte Grenzverletzungen im Alltag mit Kindern können sein:

        • körperlich
        • Kind auf den Schoß ziehen
        • Kind über den Kopf streichen
        • Kind einen Kuss auf den Kopf oder die Wange geben
        • Kind ohne Ankündigung den Mund abputzen
        • Kind ohne Ankündigung die Nase abwischen
        • Kind ohne Ankündigung auf einem Stuhl an den Tisch schieben
        • Kind ungefragt anziehen (z. B. „damit es schneller raus kann“, „da die Hose nass ist“)
        • Kind muss beim Essen probieren
        • verbal
        • im Beisein von Kindern über ein Kind oder seine Eltern sprechen
        • abwertend über ein Kind oder seine Eltern sprechen
        • Vermittlung von tradierten Geschlechterrollen (z. B. „Was hast du denn da an?“ „Das sind doch Mädchen/Jungensachen.“, „Bist du heute aber schön angezogen.“ z. B. ausschließlich zu Mädchen)
        • Sarkasmus oder Ironie benutzen
        • Kinder ignorieren bzw. sprachlich ausgrenzen
        • kindliche Gefühle „kleinreden“
        • auslachen, bloßstellen
        • nonverbal
        • Kind streng/böse/abfällig anschauen
        • Kind ignorieren
        • Kind „stehenlassen“ (z. B. sich etwas anderem zuwenden, wenn das Kind zum wiederholten Male etwas erzählt)
        • Körperkontakt bzw. Trost verweigern

Alle Mitarbeiter in unseren Kindertagesstätten sind in besonderer Weise verpflichtet, Kinder in ihren Rechten zu stärken und sie vor Verletzungen ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit zu schützen. Unser Handeln ist an gemeinsam erarbeiteten Grundsätzen ausgerichtet, die für jeden zu beachten und verbindlich einzuhalten sind – und die von jedem Mitarbeiter in Form der personalisierten Selbstverpflichtungserklärung jährlich unterschrieben wird.

Dieses schriftlich festgehaltene, selbstverpflichtende Verhalten ist maßgeblicher Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit in den Bereichen:

        • professioneller Umgang mit Nähe und Distanz
        • Umgang mit Sexualität
        • Umgang mit dem Austesten der Kinder von Wirkung und Grenzen
        • Kenntnisse der Entwicklungspsychologie
        • Anerkennung und Umsetzung eines sexualpädagogischen Konzeptes

Der offene Austausch über grenzwahrendes, aber auch grenzverletzendes Verhalten gegenüber Kindern führt auch dazu, sich über persönliche Grenzen und Belastungssituationen zu verständigen. So wird schnell deutlich, dass manche Rituale oder Regeln im Kita-Alltag Situationen hervorbringen können, die für alle oder zumindest für einige im Team nervenaufreibend sind. So können folgende Fragestellungen längerfristig eine Haltungsänderung im Team bewirken:

        • Wann mache ich Kollegen transparent, dass ich Unterstützung brauche?
        • Wie schnell erkenne ich überfordernde Situationen und frage nach Hilfe?
        • Wann unterstütze ich im Team, um eine grenzgefährdende Situation einzudämmen oder zu vermeiden?

In der täglichen pädagogischen Arbeit mit den Kindern, aber auch mit Erwachsenen, gehören Grenzsetzungen zum Alltag. Unsere Teams setzen sich entwicklungsgerecht mit den Kindern auseinander, wenn es um das Aushandeln und Einhalten von Regeln geht. Auch Werte und Normen sind nicht einfach nur festgeschrieben, sondern werden den Kindern vermittelt und mit ihnen besprochen, überprüft und ggf. neu vereinbart. So ist eine fortlaufende Anpassung der Lebenswelten der Kinder gegeben. Um einen geregelten Tagesablauf und ein achtsames Miteinander zu gewährleisten, gibt es auch nichtverhandelbare Grundregeln, die sowohl Kindern wie Erwachsenen bekannt sind.

Kinder haben innerhalb unserer Kitas die Möglichkeit zur Beziehungsaufnahme und zu persönlicher Nähe im Rahmen der Grenzen pädagogischer Professionalität. Unsere Mitarbeiter gehen dabei keine auf Dauer angelegte Beziehung ein und treten nicht in Konkurrenz zur Rolle der Eltern. Daher ist die Gestaltung der Beziehung in einem professionellen Sinn besonders wichtig. Aus fachlicher Sicht darf diese Beziehung von den Erwachsenen nicht für eigene private Zwecke genutzt werden. Der Wunsch nach Nähe kommt ausschließlich vom Kind. Eine Überschreitung der fachlich gebotenen Distanz liegt immer dann vor, wenn eine Fachkraft in einer Situation vorrangig eigene Bedürfnisse befriedigt. Körperkontakt in der pädagogischen Arbeit ist ausschließlich am Wohl der Kinder orientiert und erfordert besondere Sorgfalt zur Vermeidung von Übergriffen. Jeder sexualisierte Kontakt zum Kind ist verboten bzw. sofort zu unterbinden.

6.3. Umgang mit Risikosituationen

Um Risiken einschätzen zu können, müssen Lebensalter und Abhängigkeitsverhältnisse der Kinder sowie die spezifischen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden. Kinder, die Machtmissbrauch in unterschiedlichen Formen erfahren haben, können besonders gefährdet sein, da diese sich wenig selbstbewusst und distanzlos zeigen können. Zum Teil können Kinder wie Erwachsene mit entsprechenden Vorerfahrungen, sich auch offen aggressiv oder unterschwellig manipulierend zeigen. Solches Verhalten ist häufig schwer einzuschätzen.

Soweit es im Vorfeld möglich ist bzw. in unserer Hand liegt, achten wir bei architektonischem Neu- und Umbau darauf, Räumlichkeiten so zu gestalten, dass sowohl offene Passagen entstehen, die Transparenz gewährleisten sollen, als auch Rückzugsmöglichkeiten für die Kinder bieten, ohne das Risiko des Machtmissbrauchs zu erhöhen. Dies soll zur Eindämmung der Möglichkeit eines Übergriffes durch Mitarbeiter oder untereinander beitragen. Besondere Umsicht sowie genaue Absprachen und zieldefiniertes Handeln sind besonders dann nötig, wenn Kinder nackt sind. Dies kann bei Spielsituationen mit Wasser wie Planschen, Baden und beim Wickeln vorkommen. Hier werden Räume sowohl auf ihre Einsicht von außen als auch auf ihre Überprüfbarkeit von innen überprüft. Dies dient auch dem Schutz der Mitarbeiter. Generell sind Kinder niemals nackt in allgemein oder öffentlich zugänglichen Bereichen wie z. B. Gängen, Eingangshallen, Garten etc. zu sehen.

In den Randzeiten des Betreuungsangebotes, also am frühen Morgen oder spät am Tag, können aus pädagogischen Situationen leichter Risikosituationen entstehen, da die Einrichtung dann weniger belebt ist. Folgende Maßnahmen tragen in unseren Einrichtungen unter anderem dazu bei, das Risiko möglichst gering zu halten:

        • Türen der genutzten Räume bleiben geöffnet
        • d. R. Aufenthalt in zentral gelegenen Räumen
        • es sind immer mind. zwei Pädagogen in den Randzeiten anwesend

Es ist untersagt, betreute Kinder mit privaten Geräten zu fotografieren oder zu filmen. Zur Sicherung des privaten Eigentums steht jedem Mitarbeiter i. d. R. ein verschließbares Fach zur Verfügung. Eltern dürfen innerhalb der Kitas keine Fotos machen. So wirken wir unerlaubtem Fotografieren entgegen und schützen die Privat- und Intimsphäre der Kinder.

Die Unterstützung bei Körperpflege und Hygiene ist in allen Bereichen als Risikosituation einzuschätzen. Die Kinder werden in dieser sensiblen Zeit zuverlässig und altersangemessen von unseren Mitarbeitern unterstützt und begleitet, um auch in diesem Bereich ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenkontrolle zu erlangen. Dabei werden ihre unterschiedlichen Bedürfnisse berücksichtigt. Auf biographische Erlebnisse sowie individuelle Besonderheiten wird pädagogisch angemessen und abgestimmt mit den Eltern eingegangen. Kleinkinder werden ihrer Entwicklung entsprechend entweder fürsorglich gewickelt oder beim Toilettengang angeleitet. In unseren Kitas gibt es klare Abläufe und Regeln, wie Pflegehandlungen und Hilfestellungen durchzuführen sind. Hierüber wird sich innerhalb der Einrichtung regelmäßig ausgetauscht und die Ergebnisse in Teamsitzungen transparent kommuniziert.

Mitarbeitern unserer Einrichtungen ist es untersagt einen Babysitterdienst bei Kindern aus der eigenen Kita anzubieten. Private Kontakte zu Eltern und Kindern, welche die Kita besuchen oder besucht haben, sind zur eigenen Absicherung zu unterlassen bzw. transparent zu gestalten und mit der Kita-Leitung zu abzustimmen.

Zum Schutz vor Grenzüberschreitungen werden alle Mitarbeiter regelmäßig für das Handeln anderer, für mögliche Absichten sowie für die Auswirkungen des Handelns sensibilisiert. Wenn sie Grenzverletzungen und uneindeutige oder sexuell gefärbte Situationen wahrnehmen, Handeln sie gemäß der festgelegten Verfahrensabläufen. Generell können innerhalb des Kita-Alltags aus pädagogischen Situationen im Einzelsetting, wie z. B. Pflege, Hygiene oder bei Übernachtungen, zusätzliche Risikosituationen für die Kinder entstehen. Besonderes Augenmerk liegt dabei u.a.:

        • im Straßenverkehr
        • im öffentlichen Nahverkehr
        • bei Ausflügen in unbekanntes Gelände
        • auf auswärtigen Spielplätzen
        • bei Bring- und Abholsituationen (Eltern/Kind-Interaktion)
        • bei Sorgerechtsveränderungen

Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (§ 72a Prüfung persönliche Eignung) ist für alle Mitarbeiter und Praktikanten in unseren Einrichtungen verpflichtend. Ebenso verpflichten wir alle Personen, die z. B. innerhalb von Projekten mit den Kindern arbeiten, zur Vorlage einer unterschriebenen Selbstverpflichtung.

 

7. Beteiligung von Kindern – Stärkung ihrer Rechte

Die Entscheidung für eine systematische Beteiligung von Kindern an Entscheidungen, die sie betreffen, stärkt deren Position und verringert das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern. Die Kinderrechte sind allen unseren Mitarbeitern und Eltern bekannt. Daher ist eine aktive Beteiligung und Teilhabe im pädagogischen Alltag, eine der wichtigsten Aufgaben in unseren Einrichtungen. Dies schließt auch Möglichkeiten der Kritik, Beschwerde und Abstimmungsentscheidungen durch Kinder mit ein. Partizipation ist kein separates Entwicklungsfeld, sondern grundlegend in allen Themenbereichen präsent. Die Aussage des „sich selbstständig bildenden Kindes“ drückt bereits aus, dass der Bildungsprozess nur mit und nie ohne das Kind gelingen kann. Jedes Kind wird ernst genommen und respektiert. Im Alltag bedeutet dies, dass wir die Kinder ihrer Entwicklung angemessen und entsprechend bei Entscheidungen, die sie selbst und die Gemeinschaft betreffen, miteinbeziehen und auf ihre Signale und Ausdrucksformen achten. Wir fördern aktiv und sensibel die Selbstbestimmung der Kinder und ermöglichen ihnen, an der Gestaltung des gemeinsamen Alltags auf ihre Art und Weise teilzunehmen. Beteiligung bedeutet für uns, dass Kinder mitreden, mitbestimmen und mitentscheiden können, bei Dingen oder Ereignissen, die das gemeinsame Leben in der Einrichtung betreffen. Über die persönliche Ausdrucksform und Beteiligung eines Kindes erfahren wir mehr von und über die Kinder. Sich für ihre Ideen zu interessieren, ihnen aktiv zuzuhören und sie zu ermutigen, ihre Sicht darzustellen – diese pädagogische Haltung wird durch jede einzelne Fachkraft und das gesamte Team vertreten. Dabei ist für uns von großer Bedeutung, den Kindern gegenüber glaubwürdig, authentisch und verlässlich aufzutreten. Jede Einrichtung hat bei uns die Möglichkeit, bei der Ausgestaltung von Beteiligung ihren eigenen Weg zu gehen und diesen in der Hauskonzeption transparent darzustellen.

Bei uns wird Beteilung, Mitentscheiden und Mitmachen in unterschiedlichen Formen praktiziert. In folgenden Schlüsselstellen im Kita-Alltag wird Beteiligung und Partizipation von Kindern sichtbar:

        • Raumgestaltung und Raumnutzung:
        • Dekoration und bedürfnisgerechte Raumaufteilung
        • Platz für persönliche Dinge der Kinder
        • Bewegungsfreiheit zwischen den Räumen
        • Essen und Trinken:
        • Getränke zur freien Verfügung
        • freie Auswahl bei Speisen oder Speisekomponenten
        • Selbstbestimmung in welchem Zeitraum, wieviel von was gegessen wird
        • Schlaf und Entspannung:
        • gemeinsame Gestaltung von Ruhephasen, ob, wie und wann geruht oder geschlafen wird
        • selbstbestimmte Rückzugsmöglichkeiten
        • Aktivitäten, Projekte, Feiern:
        • freiwillige Beteiligung bei Aktivitäten
        • Einbindung in die Planung von Projekten und Aktivitäten
        • Berücksichtigung von kindlichen Ideen und Wünschen
        • Möglichkeit zur Übernahme von Verantwortung
        • Pflege (Wickeln):
        • rechtzeitige Ankündigung
        • Wahl der Bezugsperson
        • Einbeziehung des Kindes beim An- und Ausziehen
        • ausreichend Zeit in entspannter Atmosphäre
        • Regeln:
        • Mitspracherecht bei der Festlegung von Regeln
        • Transparenz und Sichtbarkeit von Abläufen und Regelungen
        • Ermutigung zu offener Kritik und Anregung

Kinder äußern ihre Interessen und Wünsche, ebenso wie ihre Ablehnung und ihren Protest, in vielfältiger Weise. Was das einzelne Kind benötigt, um seine Rechte wahrzunehmen, ist individuell sehr unterschiedlich und abhängig von Alter, Geschlecht, Entwicklungsstand, kulturellem Hintergrund, der persönlichen Biografie und den jeweiligen Begabungen und Beeinträchtigungen eines Kindes. Auch der soziale Hintergrund und die bisherige Sozialisation spielen dabei eine Rolle. Unser Anspruch ist es, alle Kinder im Beteiligungsprozess individuell zu begleiten und zu unterstützen. Bedeutsam ist dabei auch, dass Kinder selbst entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie von ihren Rechten Gebrauch machen. Etwas zu können bedeutet nicht, es auch tun zu müssen.

Partizipation verstehen wir als Schlüssel zur Weiterentwicklung von Selbstbildungsprozessen. Wenn wir Kindern Einblicke in Abläufe und Hintergründe geben und sie an Entscheidungen beteiligen, lernen sie, miteinander zu kommunizieren, Problemlösungsstrategien zu entwickeln, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen. Auf diese Weise werden sie mit möglichen Konsequenzen und Folgen konfrontiert und können ihr Verhalten darauf abstimmen. Grenzen der Beteiligung sehen wir bei einer möglichen Selbst- oder Fremdgefährdung der Kinder, was trotz allem bedeutet, dass Kinder ein Recht haben, an ihren Grenzen zu wachsen und sich in unsicheren Situationen zu erfahren und auszuprobieren. Dabei achten unsere Teams sensibel darauf, bei welchen Herausforderungen die Kinder ihre Autonomie und Mündigkeit üben und welche Anforderungen sie über- oder unterfordern.

Partizipation erfolgt an vielen Stellen über eine sensibel geführte Kommunikation. Damit dies gelingt, bieten unsere Fachkräfte den Kindern Folgendes an:

        • ein „offenes Ohr“ für die persönlichen Belange der Kinder
        • grundsätzliches Interesse an den persönlichen Erfahrungen jedes einzelnen Kindes
        • vertrauliche Einzelgespräche auf ausdrücklichen Wunsch des Kindes sowie nach Beobachtung von entsprechenden Signalen (z. B. Traurigkeit, Wut, Rückzug)
        • Austausch zu Gruppenkonflikten oder Konflikten einzelner Kinder untereinander in Gesprächskreisen
        • Moderation und Begleitung in Konfliktsituationen oder bei anderen Klärungswünschen von Kindern
        • Wünsche und Interessen im Gespräch und im Spiel aufnehmen
        • gemeinsam Regeln und Grenzen besprechen und überarbeiten
        • Feste, Projekte und Ausflüge reflektieren

Kinder unter drei Jahren sind besonders darauf angewiesen, dass ihre Bedürfnisse und Signale von Fachkräften wahrgenommen und respektiert werden. Partizipation in der Krippe bedeutet daher eine besonders sensible Kommunikation zwischen Fachkraft und Kind. Ziel ist, die individuellen Bedürfnisse zu erkennen und auf diese einzugehen. Möglichkeiten der Kommunikation und damit Beteiligung sind hier:

        • Zeit für Frage – Antwort
        • aktives Zuhören der verbalen Rückmeldungen der Kinder bzw. Beobachtung ihrer nonverbalen Signale (sich wegdrehen, den Körper versteifen usw.)
        • bewusste Schaffung von Möglichkeiten der Selbsterfahrung von Kindern
        • Möglichkeiten zum Rückzug wie auch die Wahl von Spielpartnern und Material

Beteiligung erfordert eine kritische Auseinandersetzung im Umgang mit Macht. Umso wichtiger ist es wahrzunehmen, welche Bedeutung Macht in unserem pädagogischen Alltag hat und die Verteilung der Macht zwischen Erwachsenen und Kindern reflektiert zu gestalten. Diese Prozesse und Abläufe werden regelmäßig in Team-, Fall- und Personalgesprächen zur Sprache gebracht und bearbeitet.

Die Beteiligung von Kindern an Entscheidungen in unseren Kitas beruht auf der grundlegenden Überzeugung, dass Kinder ihre Rechte, Pflichten, Wünsche und Bedürfnisse mit der notwendigen Begleitung und bedarfsorientierten Unterstützung selbst regeln und bewältigen können. Teilhabe ermöglichen und leben setzt ein demokratisches Bild vom Kind voraus. Mit- und Selbstbestimmung von Kindern ergibt sich für uns nicht von selbst, sie muss gewollt, beschlossen, gestaltet und aktiv gelebt werden. Im Rahmen der institutionellen Möglichkeiten werden Kinder und Eltern in die aktive Gestaltung des gemeinsamen Alltags miteinbezogen. Eine mitgestaltete Atmosphäre trägt durch Stärkung des Selbstbewusstseins, Ernstnehmen, aktives Zuhören, Eingehen auf Äußerungen und Befindlichkeiten und Sensibilität gegenüber jedem Einzelnen dazu bei, Missbrauch in unseren Einrichtungen zu verhindern.

7.1. Beteiligung von Erziehungsberechtigten

Unsere Einrichtungen verstehen sich als pädagogische Wegbegleiter im Alltag der Kinder und ihrer Familien. Fachkräfte und Erziehungsverantwortliche arbeiten partnerschaftlich und auf Augenhöhe zusammen – mit dem gemeinsamen Ziel, Kindeswohl zu sichern und zu schützen. Präventiver Kinderschutz ist besonders dann wirksam, wenn die Mitwirkungsrechte der Familien ernst genommen werden. Eltern und Fachkräfte respektieren einander und schätzen die Vielfalt ihrer Kompetenzen. Die Fachkräfte der Einrichtungen schaffen ein vertrauensvolles Miteinander mit den Eltern und ermöglichen damit die Voraussetzung für optimale Entwicklungs- und Bildungsmöglichkeiten von Kindern. Außerdem zeigen sie Interesse an unterschiedlichen kulturellen und religiösen Orientierungen der Eltern und setzen sich mit diesen auseinander. Familiäres Engagement und aktive Teilnahme am Entwicklungsprozess der Kinder werden von unseren Fachkräften unterstützt und in den pädagogischen Prozess integriert. Das mindestens einmal jährlich stattfindende Entwicklungsgespräch ist ein wichtiger Marker guter Zusammenarbeit zum Wohlergehen des Kindes. Weitere regelmäßige Angebote dienen dem Austausch und Kontakt zwischen Elternhaus und Kita. Dabei dürfen Eltern selbstverständlich auch ihre besonderen Themenwünsche an die Kita-Leitung adressieren. Familien sind dazu eingeladen, sich konstruktiv und kritisch mit ihren Ideen und Fähigkeiten einzubringen und sich an der Planung und Durchführung pädagogischer Projekte zu beteiligen. Zudem haben sie unterschiedliche Möglichkeiten sich über Aktivitäten im Alltag zu informieren. Kritik und Beschwerde verstehen wir als Form der Beteiligung und Chance, die Qualität unserer Arbeit weiterzuentwickeln. Zudem sichern wir die Qualität im Rahmen regelmäßiger Elternbefragungen. Die Ergebnisse werden zentral erfasst, visualisiert und in den Kitas für die Eltern zugänglich gemacht. Begleitet von der Regionalleitung und den Fachberatungen entwickeln unsere Teams Verbesserungsmaßnahmen und beziehen die Elternvertretung in die Entwicklung ein.

Elternbeteiligung findet außerdem im demokratischen Gremium des Elternbeirates statt, in dem gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Kita-Lebens übernommen wird.

Der Elternbeirat besteht aus Eltern von Kindern in einer betreffenden Kita und wird für die Dauer eines Jahres gewählt. Ziele der Elternvertretung sind der gegenseitige Austausch von Informationen sowie gegenseitige Beratung. Bei der Weiterentwicklung der Hauskonzeption und deren Umsetzung ist der Elternbeirat zu beteiligen. Die Elternvertretung vertritt die Interessen der Elternschaft einer Kita und ist berechtigt, Auskünfte über wesentliche, die Kita betreffende Angelegenheiten zu erfragen. Sie unterliegen der Schweigepflicht und werden darüber zu Beginn eines Kitajahres belehrt.

 

8. Beschwerdemanagement – Beschwerdewege für Kinder, Familien und Mitarbeitende

Eine Beschwerde ist eine persönliche (mündliche, schriftliche, mimische, gestische), kritische Äußerung und drückt Unzufriedenheit aus. Die Äußerung ist Hinweis für Verhalten, das als schädigend wahrgenommen wird und sucht nach Verbesserung einer Situation, Beseitigung der Beschwerdeursache oder auch einer Wiedergutmachung. Die Ursache einer jeden Beschwerde ist ein unerfülltes Bedürfnis. Somit ist die Auseinandersetzung mit den Beschwerden der Kinder und Erwachsenen immer eine Auseinandersetzung mit deren Bedürfnissen. Entscheidend ist die grundsätzliche Haltung, dass alle Bedürfnisse berechtigt und wahr sind.

Im Rahmen der institutionellen Möglichkeiten werden Kinder und Eltern in unseren Einrichtungen so umfassend wie nur möglich beteiligt. Für Eltern, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, werden ggf. unterstützend Dolmetscher hinzugezogen. Erziehungsberechtigte wie Kinder werden möglichst an allen sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen beteiligt. Durch unterschiedliche alters-, sprach- und entwicklungsbedingte Formen der „Zufriedenheitsbefragung“ erhalten Erwachsene wie Kinder die Möglichkeit, ihrer Meinung Ausdruck zu verleihen. Dabei werden ihre Anliegen angemessen gehört und behandelt. Der bewusste Umgang mit Beschwerden ist eine wichtige Voraussetzung für den aktiven Kinderschutz in unseren Einrichtungen. Wir sehen in jeder Beschwerde auch die Möglichkeit zur Weiterentwicklung. Anliegen und Bedürfnisse, die Kinder und Erwachsene äußern, führen zu einer Reflexion unserer Strukturen und Abläufe und des eigenen Verhaltens. Beschwerden bewirken Veränderung und ermöglichen Entwicklung – damit dienen sie der Qualität unserer Einrichtungen.

8.1. Beschwerdeverfahren für Kinder

Kinder beschweren sich in der Regel über:

        • Verhalten anderer Kinder
        • Verhalten von Erwachsenen
        • Materialangebot
        • Kita-Strukturen
        • Raumgestaltung
        • Handhabung und Anwendung von Regeln
        • Gestaltung der Angebote und Projekte

Gerade in der Auseinandersetzung mit den eigenen Beschwerden und Anliegen ergeben sich für Kinder Möglichkeiten, personale Kompetenzen wie Selbstwahrnehmung, Selbststeuerung und Selbstwirksamkeit zu entwickeln. Ebenso erwerben sie soziale Kompetenzen – in der Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen anderer müssen Lösungen und Strategien entwickelt oder Kompromisse ausgehandelt werden. Die Entwicklung dieser Kompetenzen sind Richtziele unserer pädagogischen Arbeit und dienen der Persönlichkeitsbildung. Kinder äußern ihre Beschwerden oft nicht direkt. Ihre Anliegen und Bedürfnisse, die hinter einer Beschwerde im weitesten Sinne liegen, können sehr unterschiedlich aussehen. Dies kann ein Unwohlsein, eine Unzufriedenheit sein (z. B. mit dem Essen), es kann sich um einen Veränderungswunsch handeln (z. B. bezüglich einer Gruppenregel) oder ein Thema betreffen, das sich aus dem Verhalten und den Reaktionen anderer ergibt (z. B. dem Konflikt, nicht mitspielen zu dürfen). Alle Fachkräfte sind gefordert, die Unmutsbekundungen der Kinder bewusst wahrzunehmen und sich mit ihnen auf die Suche nach dem zu begeben, was „hinter der Beschwerde“ steckt. Deshalb spielen alle Anliegen, die aus Sicht der Erwachsenen „Kleinigkeiten“ oder „Banales“ darstellen, eine wichtige Rolle. Durch unser Interesse an ihrer Kritik fühlen sich Kinder ernst genommen und suchen auch bei anderen Sorgen unsere Unterstützung.

Durch die Umsetzung von Beschwerdeverfahren ermöglichen wir Kindern in unseren Einrichtungen, sich selbstbewusst für ihre Rechte und Bedürfnisse einzusetzen. Damit ist jedes Beschwerdeverfahren ein Beitrag zur Gewaltprävention und zum Schutz jedes Kindes. Es ist die aktive Erfahrung der Kinder, dass ihr Nein akzeptiert wird und auch Kleinigkeiten als Beschwerde ernst genommen werden. Auf diese Weise werden sie in ihrem Selbstgefühl gestärkt, wichtig und geachtet zu sein, und motiviert, sich auch bei größeren Problemen mitzuteilen. In unseren Einrichtungen verzichten wir bewusst auf die Festlegung einer fest vorgegebenen „Beschwerdestelle“ oder eines starren Verfahrens. Unsere Erfahrung ist, dass sich Kinder in aller Regel an eine Person ihres Vertrauens wenden, wenn sie Anliegen oder Nöte haben und sich besprechen wollen. Das können Gruppenpädagogen, aber auch jeder andere Mitarbeiter in der Einrichtung sein. Diese Person des Vertrauens steht den Kindern im Alltag unmittelbar zur Verfügung und ist sozusagen die erste entscheidende Beschwerdestelle. Durch die besondere Nähe zu den Kindern ist dieser Beschwerdeweg meist spontan, was von Vorteil ist, aber auch Grenzen hat. Das bewusste Annehmen der Beschwerde ist vor allem dann eine Herausforderung, wenn in der aktuellen Situation wenig Zeit bleibt. Dann signalisieren die Fachkräfte mit einer ersten Reaktion, das Anliegen wahrgenommen zu haben und knüpfen in einer ruhigen Minute allein mit dem Kind oder in einer Kleingruppe an die Situation wieder an. Unser Anspruch ist es, dieses persönliche (Wieder-) Aufnehmen und Konkretisieren der Beschwerden verlässlich zu gewährleisten.

Folgende Beispiele stehen exemplarisch für die methodische Umsetzung eines Beschwerdeverfahrens für Kinder in unseren Einrichtungen. Unabhängig von der Methode ist jedes Beschwerdeverfahren an die Beziehung der Kinder zu den Erwachsenen gekoppelt und lebt vom zugewandten, aufmerksamen Dialog der Fachkräfte mit den Kindern.

        • Kinderfragebogen: Weil Kinder ihren Alltag anders wahrnehmen als ihre Eltern, wird hier bewusst den Fragen nachgegangen, wie Kinder ihren Kita-Alltag sehen und wofür sie sich Veränderung und Verbesserung wünschen. Die Fragen werden in einem Kinderfragebogen zusammengefasst, den alle Kinder ab ca. 2,5 Jahren erhalten, um ihn mit Unterstützung ihrer Eltern auszufüllen. Die zurückgegebenen Bögen werden im Gesamtteam ausgewertet. Durch die Fragebögen hinterfragen Teams ihr tägliches Handeln. Die Auseinandersetzung und Reflexion kindlicher Wahrnehmung unterstützt sie in ihrer Professionalität und Sicherheit.
        • Wochenrückblick: Am Ende einer Woche nutzen Kinder und Fachkräfte die Zeit, gemeinsam auf ihre Erlebnisse der zu Ende gehenden Woche zurückzublicken. Die von den Kindern benannten Themen werden mit smiley-ähnlichen Symbolen festgehalten. Diese Aufzeichnungen hängen an einer Pinnwand aus und werden später in einem Ordner gesammelt.
        • „Motzkiste“: Kinder äußern ihre Beschwerden und malen, schreiben sie auf oder bitten eine Fachkraft dies zu tun. Dieser Zettel kommt in eine Motzkiste. Jeden Freitag ist Konferenztag, an dem es den „Redestab oder Stein“ mit der Regel „Wer den Stab/Stein hat, darf reden und alle hören zu“ gibt. Alle Zettel in der Kiste werden besprochen und verhandelt. So werden die Kinder demokratisch in Gespräche einbezogen und erfahren, dass alles „auf den Tisch“ darf, auch Beschwerden über Erwachsene. Die Zettel werden in einem Ordner gesammelt, der für die Kinder und die Gruppenpädagogen jederzeit zugänglich ist.
        • Diskussions- oder Rededecke: Die Rededecke bietet eine niedrigschwellige und doch strukturelle Möglichkeit, dass Kinder bei Konflikten und Beschwerden Lösungen aushandeln können. Haben Kinder Konflikte miteinander oder mit einem Erwachsenen, so wird die Rededecke hervorgeholt. Sie gibt den Rahmen, hier sitzen die Konfliktpartner zusammen, sprechen miteinander und versuchen, eine Lösung zu finden. Ziel ist es, sich möglichst einvernehmlich zu trennen, mindestens aber allen die Möglichkeit zu geben, gehört zu werden.

Beschwerdeverfahren für die Kinder in der Krippe

Sicherlich ist die Notwendigkeit eines achtsamen und feinfühligen Umgangs mit den Beschwerden der Kinder unabhängig von deren Alter. Dennoch werden insbesondere bei den Kindern unter drei Jahren durch die prompte Wahrnehmung und Beantwortung von Bedürfnissen die Grundlagen für eine sichere Beziehung gelegt. Uns ist bewusst, dass die Wahrnehmung der nonverbalen Signale, wie Sich-Wegdrehen, Sich-Steif-machen, Wegrennen oder Weinen, hier sehr bedeutsam ist. So setzen sich die Mitarbeiter in den Krippengruppen deutlich mehr mit den Selbstbestimmungsrechten der Kinder auseinander, statt strukturierte Verfahren zu initiieren. Im Vordergrund stehen Rückmeldungen der Fachkräfte untereinander und die Reflexion der täglichen Routinen und Abläufe unter der Fragestellung, wie diese den Bedürfnissen der Kinder entsprechen.

Für alle Kinder besteht ebenso die Möglichkeit, sich direkt an die Leitungskräfte in der Einrichtung zu wenden – auch sie sind wichtige Ansprechpersonen für ihre Anliegen oder Kritik. Gerade die stellvertretende Kitaleitung, in ihrer Rolle als qualitätssichernde, pädagogische Begleitung im Alltag, ist in den Gruppen präsent und den Kindern bekannt. Zwar haben die Führungskräfte in der Regel eine größere Distanz, können somit aber auch leichter von außen einen Blick auf das Geschehen einnehmen. Durch ihren Einfluss können Kita-Leitungen weitere Prozesse initiieren und Veränderungen in der Einrichtung anstoßen.

8.2. Beschwerdemanagement für Eltern

Eine respektvolle Erziehungspartnerschaft in beiderseitiger Anerkennung von Eltern und Fachkräften hat für die Sicherung und den Schutz des Kindeswohls eine besondere Bedeutung in unserer täglichen Arbeit. Es ist uns wichtig, Eltern zu ermutigen, Wünsche und Kritik konstruktiv einzubringen. Mit einer Beschwerde äußern Eltern ihre Unzufriedenheit, die aus der Differenz zwischen der erwarteten und der von der Kita erbrachten Leistung resultiert. Unsere Aufgabe sehen wir darin, die Beschwerden der Eltern ernst zu nehmen und ihren Sichtweisen sensibel und respektvoll zu begegnen. Um Beschwerden als konstruktive Kritik und Möglichkeit der Weiterentwicklung zu verstehen sowie ihnen offen zu begegnen, reflektieren und klären die Mitarbeiter in ihren Teams ihre eigene Haltung und vereinbaren einen professionellen Umgang.

Beschwerden kommen auf unterschiedlichen Wegen und zu unterschiedlichsten Themen. Eltern können sich mit ihren Anliegen an die Gruppenpädagogen, die jeweiligen Führungskräfte der Einrichtung, an die Elternvertretungen und gegebenenfalls auch an die Regionalleitung und die Fachberatungen wenden. Über die Ansprechpersonen und die Kontaktdaten werden alle Eltern zu Beginn eines neuen Kitajahres informiert. Die Beschwerdekultur und damit verbundene Abläufe werden Eltern transparent und auf unterschiedlichen Wegen vorgestellt. Wenden sich Eltern mit einer Beschwerde persönlich, telefonisch oder auch schriftlich an einen Mitarbeiter der Einrichtung, kann dieser unmittelbar im Gespräch eine akzeptable Lösung suchen und die Leitung darüber informieren. Findet sich keine unmittelbare Lösung, wird die Beschwerde entgegengenommen, dokumentiert und ebenfalls die Leitung informiert. Diese entscheidet über die weitere Vorgehensweise. Der Beschwerdeführende wird über einen zeitnahen Umgang mit der Beschwerde in Kenntnis gesetzt. Entscheiden Eltern, sich mit ihrem Anliegen an die Elternvertreter zu wenden, informieren diese die Leitung. Das Führungsteam entscheidet über die weitere Vorgehensweise und führt z. B. Gespräche mit den betroffenen Eltern und gegebenenfalls mit den entsprechenden Gruppenpädagogen. Bei Bedarf informiert die Leitung die Regionalleitung bzw. die Fachberatung. Wählen Eltern den Weg, sich mit ihrer Beschwerde direkt an die Trägervertretung zu wenden, informiert diese die Leitung und beide stimmen das weitere Vorgehen miteinander ab. In jedem Fall erhalten Eltern die Information über den Bearbeitungsstand ihrer Beschwerde.

Unabhängig vom Adressaten wird wie folgt mit der Beschwerde umgegangen:

        • Feststellung, ob es sich beim Anliegen um eine Beschwerde handelt
        • Dokumentation der Beschwerde
        • Klärung, um welchen Beschwerdetyp es sich handelt (Personen, pädagogische Arbeit mit dem Kind, Zusammenarbeit mit den Eltern, Organisatorisches, Leistung …)
        • selbstständige Lösungsfindung
        • Zusammenarbeit mit Fachberatung und Regionalleitung
        • Übermittlung an weitere Stelle
        • Auswertung der Lösung mit dem Beschwerdeführenden
        • Beschwerden, die auf Grenzverletzungen durch Mitarbeiter und Machtmissbrauch (psychische, physische, sexualisierte Gewalt) hindeuten, führen zu einer sofortigen Information der Regionalleitung

8.3. Beschwerdemanagement für Mitarbeiter

Analog dem Verfahren für Eltern und Kinder ist es uns wichtig, auch über die Beschwerden von Mitarbeitern Kenntnis zu erlangen. In der Regel wenden sich Mitarbeiter mit ihren Anliegen an die Kita-Leitungen. Sie entscheiden dann gemeinsam mit dem Mitarbeiter, wie und mit wem die Beschwerde bearbeitet wird. Die Beschwerden werden zumeist im Klein- oder Gesamtteam besprochen, wo nach Lösungen gesucht wird. Wird keine tragfähige Lösung für das Problem gefunden, wird die Fachberatung bzw. die Regionalleitung hinzugezogen. Grundlegend für ein gelebtes Beschwerdemanagement für Mitarbeiter ist die Beteiligung an Entscheidungsprozessen und Förderung der Eigeninitiative. Dies findet in den regelmäßigen Dienstbesprechungen auf Einrichtungsebene oder Leitungsebene Berücksichtigung.

Unser Anspruch, unsere Einrichtungen zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen, beinhaltet auch, das eigene Personal in den Blick zu nehmen und fachlich zu begleiten. Sollte es zu Beschwerden über einen Mitarbeiter hinsichtlich einer Vermutung auf grenzverletzendes Fehlverhalten kommen, ist unser Vorgehen in einem festgelegten Verfahren klar geregelt. Um die Gefährdungslage möglichst objektiv feststellen zu können, ziehen wir unsere trägerinterne Fachberatung zur Risikoeinschätzung hinzu. In Fällen sexuell motivierter Grenzüberschreitungen steht uns als externer Kooperationspartner eine Fachberatungsstelle gegen sexuelle Gewalt zur Seite, die auch als unabhängige Anlaufstelle in Anspruch genommen werden kann. Unser oberstes Ziel ist, den Schutz des Opfers zu gewährleisten und eine Klärung der Beschwerde zu erreichen.

Um als erste Anlaufstelle präsent zu sein, leben unsere Führungsteams das Prinzip der „offenen Büros“. Ohne Terminvereinbarung können Mitarbeiter, Eltern und Kinder in dringenden Fällen Kontakt mit den Führungskräften vor Ort aufnehmen, Themen einbringen und ihre Sorgen, Anliegen und Beschwerden platzieren. Nach dem Bundeskinderschutzgesetz sind Kinder aktiv an Entscheidungen des Alltags zu beteiligen. Daher sind uns die Erarbeitung von entwicklungsangemessenen und geeigneten Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren wichtig und finden sich in den folgenden Leitlinien wieder:

Leitlinien im Sinne einer beschwerdefreundlichen Haltung

        • kontinuierliche Erarbeitung einer beschwerdefreundlichen Einrichtungskultur mit allen Mitarbeitern
        • Unterstützung und Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Beschwerden
        • im kollegialen Kreis wird professionelles Feedback (Rückmeldung) als selbstverständliches Kommunikationsmittel eingesetzt
        • Beschwerden sind selbstverständlicher Bestandteil des pädagogischen Alltags und Arbeitsfeldes und werden als Anregungen zur Verbesserung gesehen
        • wertschätzender Umgang aller Beteiligten und Respekt vor Meinungen und persönlichen Biografien
        • professionelles Selbstverständnis: „Fehlerkultur“
        • offene Atmosphäre zur Ermutigung von Kindern und Erwachsenen zur Beschwerdeäußerung

 

9. Sexualpädagogik – unsere Einrichtungen als Orte sexueller Bildung

Unsere Einrichtungen sind für Kinder wichtige Lernorte. Wir unterstützen und begleiten Kinder, ihre Sinne zu entfalten, ihrer Neugierde nachzugehen, ihre Körperlichkeit zu entdecken und zu entwickeln. Weil Menschen von Geburt an sexuelle Wesen sind und die sexuelle Entwicklung ein Teil der Persönlichkeitsentwicklung ist, sind unsere Kindertagesstätten auch Orte sexueller Bildung. Es ist unsere Aufgabe, Kinder in ihren Ausdrucksformen zu verstehen und sie altersgemäß zu begleiten und zu unterstützen. Dabei steht die Umsetzung der Kinderrechte, insbesondere das Recht auf Privatsphäre, und die Wahrung sowie Sicherung der individuellen Grenzen des Kindes im Mittelpunkt unseres sexualpädagogischen Handelns. Das schließt auch den respektvollen sowie achtsamen Umgang mit kindlicher Scham ein. Zu einer gesunden Entwicklung von Kindern gehört es, dass sie Dinge, sich selbst und andere erkunden, begreifen, berühren und so kennenlernen dürfen. Daher geben wir Kindern den gesicherten und geschützten Raum sich selbst und andere lustvoll, neugierig und unbefangen zu entdecken. Kinder dürfen ihre Neugierde und Entdeckungslust miteinander verhandeln und finden dafür bei uns einen ermutigenden und sie schützenden Rahmen.

Wir achten auf sexuelle Grenzverletzungen und leiten notwendige Schritte ein, wenn wir diese wahrnehmen oder geschildert bekommen. Wir schaffen in unseren Einrichtungen eine Kultur des Hinsehens und Hinhörens und vermeiden die Tabuisierung kindlicher Sexualität. Wir betrachten Sexualität nicht nur in ihren Gefahrenpotentialen, was zu einer Kultur des Misstrauens führen könnte, sondern geben den Kindern Halt und Sicherheit durch gegenseitiges Vertrauen. Durch eine sexualfreundliche Erziehung begleiten wir Kinder in ihrer psychosexuellen Entwicklung altersangemessen, begegnen ihren sexuellen Äußerungen, Ausdrucksformen und Fragen sensibel und offen, erkennen ihre Nöte, Ängste und Sorgen und stehen ihnen hilfreich zur Seite.

Mit sexualfreundlicher Erziehung und Bildung meinen wir mehr als Aufklärung und Informationsvermittlung. Wir drücken damit unsere grundsätzliche Bereitschaft aus, über Sexualität und damit verbundene Fragen der Kinder altersangemessen zu sprechen. Dabei stülpen wir ihnen nicht Wissen über, sondern gehen achtsam mit den Fragestellungen der Kinder um, damit sie nicht sprachlos in ihrem Nachdenken über Gefühle, Körper und Körperteile bleiben. Wir verstehen Sexualerziehung als Sozialerziehung. Durch uns als Vorbild, durch unsere Eröffnung von Handlungs- und Erfahrungsräumen als auch durch Informationen und Anregungen gibt sexualfreundliche Erziehung Kindern Hilfe für einen toleranten, liebevollen und verantwortungsbereiten Umgang mit sich selbst und anderen. Frühkindliche Sexualität meint nicht den frühen Gebrauch der Geschlechtsorgane und ist zu unterscheiden von der Sexualität der Erwachsenen. Das heißt, dass für Kinder genitale Begierde und Beziehungsorientierung keinerlei Bedeutung haben. Kindliche Sexualität umfasst das Verlangen nach spielerischer oder intensiver, lustvoller Kommunikation und greift auf, dass Kinder ganzheitlich, also mit allen Sinnen lernen, ausprobieren und neugierig sind.

Für kindliche Sexualität kennzeichnend ist, dass sie:

        • den ganzen Körper, die Sinne und Gefühle betrifft
        • sich spontan, lustbetont und unbefangen zeigt
        • nicht an Beziehungen gebunden, sondern egozentrisch ist
        • nicht auf sexuelle Höhepunkte ausgerichtet ist
        • jegliche Praktiken der Erwachsenensexualität ausschließt und von Kindern nicht als sexuelles Handeln wahrgenommen wird
        • nicht zielgerichtet ist
        • eine langfristige Wirkung auf die psychosexuelle Entwicklung hat

Kindliche Sexualität äußert sich u.a. durch Aktivitäten wie:

        • „Vater-Mutter-Kind-Spiele“
        • „Doktorspielen“
        • Selbstbefriedigung
        • Anfassen und Benennen von Geschlechtsteilen
        • Imitieren und Ausprobieren von Körperlichkeit in genitaler als auch nicht genitaler Form

Durch sexuelle Bildung werden Kinder kompetenter bei der Identifikation und Benennung ihrer Gefühle, entdecken eigene und fremde Grenzen und entwickeln ein positives Körpergefühl. Ziel unseres fachlich professionellen Umgangs mit kindlicher Sexualität ist die Unterstützung der Kinder in ihrer Selbstakzeptanz. Wo Kinder ein „Ja“ zu sich selbst entwickeln und erfahren, lernen sie auch eher, sich gegen Grenzüberschreitungen abzugrenzen und zu wehren sowie mit Vielfalt umzugehen. Darüber hinaus unterstützt sexuelle Bildung die Kinder darin:

        • Körper- und Beziehungserfahrungen und damit verbundene Fragen zu thematisieren
        • eigene Interessen und Grenzen verbal vertreten zu können
        • ihren Gefühlen zu vertrauen
        • ihre Geschlechtsidentität zu finden
        • sich mit Rollenbildern und der Stärkung ihrer Persönlichkeit auseinander zu setzen
        • Selbstbewusstsein und Unbefangenheit zum eigenen und zum anderen Geschlecht zu entwickeln
        • bei tatsächlichen Übergriffen frühzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen

Im Kita-Alltag legen wir Wert darauf, dass die Kinder unterschiedliche Geschlechterrollen nach ihren Bedürfnissen ausleben können. Mädchen und Jungen spielen und lernen gemeinsam, können aber individuell ihre Interessen verfolgen und werden in unseren Einrichtungen angeregt, neue Interessensfelder für sich zu entdecken. Ziel ist, dass jedes Kind, möglichst ohne Einschränkungen durch die Zugehörigkeit zu einem biologischen Geschlecht, Erfahrungen sammeln und das eigene Repertoire erweitern kann sowie dabei gefördert wird, tolerant mit vielfältigen Lebensweisen und Familienformen umzugehen.

Alle Mitarbeitenden unserer Einrichtungen eignen sich regelmäßig Fachwissen zur psychosexuellen Entwicklung von Kindern an und erneuern dieses bei Bedarf. Ebenso achten sie auf eine professionelle Beziehungsgestaltung, die sachlich notwendige und für das Kind hilfreiche Kontakte abgrenzt von solchen, in denen die eigenen Bedürfnisse dominieren. Zur Entwicklung eines einrichtungsspezifischen, sexualpädagogischen Konzepts setzt sich das Team, in Begleitung der Fachberatung, mit seinen Einstellungen und Verhaltensweisen im Umgang mit kindlicher Sexualität auseinander. Im Ergebnis formuliert jedes Team insbesondere die Regeln im Umgang mit kindlich sexuellen Handlungen und Doktorspielen. Diese müssen individuell und situationsabhängig gestaltet sein. Mit Hilfe der Regeln wird bewusst mit kindlich sexueller Neugierde umgegangen, ohne diese nur einzuschränken. Auch in diesem Zusammenhang brauchen Kinder Sicherheit durch Grenzen und Freiraum für ihr Handeln. Die vom Team erarbeiteten Regeln machen deutlich, welche kindlichen Ausdrucksformen erlaubt sind und welche nicht. Sie regeln die Erkundungen der Kinder miteinander und schützen so auch vor Verletzungen. Darüber hinaus tauschen sich Teams aus, mit welchen Büchern, Materialien oder gezielten Angeboten sie den Kindern ermöglichen, ihren Fragestellungen nachzugehen, und wie die Kinder ermutigt werden, ihre Fragen zu formulieren.

Was bedeutet das für die Eltern? Sicherlich variieren die Einstellungen zu einer angemessenen Sexualerziehung bei den Eltern. Wir gehen sensibel und achtsam damit um, dass Einstellungen und Werte zur Sexualität von sozialen und kulturellen Bedingungen beeinflusst sind. Wir wenden uns der Skepsis oder den Fragen der Eltern respektvoll zu und erklären unser fachliches Handeln. Für die Befürchtungen und Unsicherheiten zeigen wir Interesse und unterstützen die Suche nach Antworten durch unsere fachlichen Informationen oder auch durch das Einbinden von Fachstellen. Auf Elternabenden verständigen wir uns über das sexualpädagogische Konzept, laden zu einem offenen Austausch ein oder informieren mithilfe von Fachstellen über die psychosexuelle Entwicklung von Kindern und damit verbundenen Bedürfnissen.

 

10. Prävention

Ein wichtiger Baustein unseres Schutzkonzeptes ist die Prävention. Das Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen und auf Hilfe in Notlagen im Alltag thematisieren wir regelmäßig, leben es aktiv und reflektieren und evaluieren es durch geeignete Maßnahmen.

Neben geeigneten Präventionsprogrammen und Maßnahmen nehmen unsere Teams an themenbezogenen Fortbildungen u.a. zur sexuellen Entwicklung von Kindern teil. Dies garantiert einen Wissensstand, der für alle Mitarbeiter gleich ist. Bei der Auswahl des Anbieters legen wir großen Wert auf die notwendigen fachlichen Kompetenzen. Darüber hinaus werden Erziehungsberechtigte im Rahmen von Informationsabenden aktiv beteiligt und miteinbezogen. Letzteres ist ein wichtiger Qualitätsstandard, da Präventionsmaßnahmen eine aufdeckende Wirkung haben – bei Kindern und Eltern wie auch Mitarbeitern. Unsere Präventionsarbeit basiert auf den grundlegenden Rechten der Kinder. Indem wir Kinder aktiv und auf die unterschiedlichste Art und Weise beteiligen und sie dabei ihre Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit erleben, stärken wir ihr Selbstbewusstsein.

Selbstsicherheit gelingt und entwickelt sich nicht in einer Atmosphäre des Misstrauens und der Angst. Daher verzichten wir auf abschreckende Bilder und Verhaltenstipps, die mit Verboten arbeiten oder auf manipulative Weise Druck auf Kinder ausüben.

Unser zentraler Aspekt ist stattdessen der Aufbau eines positiven Selbstkonzeptes mit der Vermittlung positiver Botschaften:

        • Glaube an dich und deine Stärken
        • Alle Gefühle sind wichtig und richtig
        • Du allein bestimmst über deinen Körper und deine Gedanken

Auf diese Weise möchten wir Kinder in ihrer Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit bestärken und sie dabei unterstützen, auf ihre eigenen Gefühle und ihre Intuition zu vertrauen. Hierbei spielt eine fachlich fundierte, sexualpädagogische Erziehung eine wichtige Rolle. Sie ist Teil unseres Erziehungs- und Bildungsauftrages, den wir in viele andere Lernprozesse (körperlich, emotional, sozial, kognitiv) mit einbeziehen. Besonders im Kindergarten- und Vorschulalter nutzen Kinder die Möglichkeit, ihren Körper neugierig zu erforschen und ihn mit anderen zu erfahren. Sie imitieren dabei das Verhalten der Erwachsenen (Händchen halten, küssen, heiraten) und möchten den Körper – den eigenen wie den der anderen – mit seinen Geschlechtsteilen untersuchen. Diese „Doktorspiele“ gehören, wie Vater-Mutter-Kind-Spiele oder andere Rollenspiele, zur normalen Entwicklung im Vor- und Grundschulalter. Da die Interaktion der Kinder auch in unbeobachteten Momenten stattfinden kann, legen unsere Einrichtungen für „Doktorspiele“ haus- und gruppenspezifisch eindeutige Regeln fest, an denen sich die Kinder orientieren können:

10.1. Regeln für „Doktorspiele“

        • jedes Kind bestimmt selbst, mit wem es körperlicher werden möchte
        • jedes Kind behält seine (Unter-)Hose an
        • niemand darf ein anderes Kind ohne seine Erlaubnis berühren oder etwas tun, was es nicht möchte
        • kein Kind tut einem anderen Kind weh
        • niemand steckt einem anderen Kind etwas in den Po/in die Scheide oder andere Körperöffnungen wie Nase, Auge oder Ohr

Diese Regeln werden regelmäßig unter Einbeziehung geeigneter Medien immer wieder mit den Kindern er- und bearbeitet. So lernen sie ihre eigenen Grenzen zu erkennen, zu ziehen bzw. zu verteidigen und die Grenzen der anderen zu achten. Kommt es dennoch zu grenzverletzendem Verhalten, reagieren alle Fachkräfte umgehend und greifen sensibel ein, um die Situation adäquat zu beenden. Dabei wird eine unnötige Irritation der Kinder vermieden, in dem die grenzverletzenden Handlungen konkret und ohne Angst zu erzeugen besprochen werden. Im Mittelpunkt steht dabei das unerwünschte Verhalten.

Bilder- und Vorlesebücher oder andere geeignete Medien rund um Körper, Sinne und Gefühle bieten dabei eine gute Unterstützung. Allen Kindern in der Kita soll eine sexuelle Entwicklung ohne Gewalterfahrungen ermöglicht werden. Dabei ist allen erwachsenen Beteiligten bewusst, dass sexuelle Übergriffe unter Kindern nicht um jeden Preis verhindert werden können. Das hier abgebildete Verfahren soll einen fachlich angemessenen, transparenten und verantwortungsbewussten Umgang damit gewährleisten und allen Beteiligten Orientierung geben. Die Kita ergänzt dabei die Sexualerziehung der Erziehungsberechtigten. Grundsätzlich greifen wir Themen der Sexualität und der Beziehungsgestaltung nur auf, wenn sich die Kinder von sich aus damit beschäftigten und beantworten dabei stets sensibel ihre Fragen.

10.2. Grenzverletzendes und übergriffiges Verhalten unter Kindern

Fachlicher Umgang braucht begriffliche Klarheit. Wir vermeiden bewusst den Begriff des Missbrauchs im Umgang mit sexuellen Übergriffen unter Kindern, da dieser Begriff das kindliche (Fehl-)Verhalten in den strafrechtlichen Raum rückt. Statt von Tätern und Opfern sprechen wir von betroffenen und übergriffigen Kindern. Nur so wird deutlich, dass wir Kinder noch am Anfang ihres sexuellen Lernens betrachten, bei dem sie mitunter die Unterstützung von Bezugspersonen brauchen. Diese stellen wir sicher, indem wir sexuelle Übergriffe unter Kindern als ein pädagogisches statt als strafrechtliches Problem sehen. Von einem sexuellen Übergriff sprechen wir, wenn sexuelle Aktivitäten für das betroffene Kind unfreiwillig sind und somit das sexuelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes verletzt ist. Zentrale Merkmale dessen sind, dass

        • die sexuellen Handlungen von einem Kind erzwungen oder erpresst werden,
        • ein Machtgefälle zwischen den Kindern ausgenutzt wird (z. B. von älteren gegenüber jüngeren Kindern).

Es ist manchmal nicht leicht, zwischen normalem Körpererkunden und „beunruhigendem“ bzw. übergriffigem Verhalten zu unterscheiden. Es liegt in der Verantwortung der Fachkräfte, differenziert zu beobachten und das Verhalten von Kindern weder zu verharmlosen noch zu dramatisieren. Übergriffiges Verhalten umfasst ein breites Spektrum und geht insbesondere mit Machtgefälle, z. B. durch den Altersunterschied der Kinder, das Ausüben von körperlicher Kraft etc., und Unfreiwilligkeit einher. Die Einschätzung der Freiwilligkeit ist nicht immer einfach, wenn in Spielsituationen das eigene Interesse des Kindes so groß ist, dass der Wille des anderen Kindes dabei übergangen wird. Dies geschieht häufig in Situationen, in denen sich ein Kind erst einverstanden erklärt hat, im Verlauf des Spiels aber lieber aufhören möchte. Solche Situationen bedürfen einer besonderen und umsichtigen Begleitung unserer Pädagogen. Kommt es nicht nur einmalig bzw. unbeabsichtigt, sondern wiederholt oder gezielt zur Missachtung der besprochenen Regeln, wird die Situation zunächst im Team reflektiert und dann mit den Eltern des betreffenden Kindes besprochen, um zu verstehen, was hinter seinen grenzverletzenden Handlungen stecken kann. An dieser Stelle wird auch die trägerinterne Fachberatung involviert bzw. je nach Fall, ergänzend eine externe Fachberatungsstelle zur Einschätzung hinzugezogen. Dies hängt von der Art des Vorfalls ab. Unser Anspruch ist es, auf dieser Grundlage eine grenzachtende Atmosphäre in unseren Einrichtungen sicherzustellen.

10.3. Fachlicher Umgang mit sexuellen Übergriffen unter Kindern

Das pädagogisch-fachliche Handeln basiert auf der Unterscheidung zwischen kindlicher sexueller Aktivität (allein oder mit anderen) und sexuellen Übergriffen der Kinder. Ordnen die Fachkräfte Vorfälle der kindlich sexuellen Aktivität zu, kommt das sexualpädagogische Konzept der jeweiligen Einrichtung zum Tragen. Bei Übergriffen unter Kindern greifen wir unmittelbar ein.

Wir nehmen übergriffiges Verhalten ernst und bagatellisieren es nicht.

Ein vom sexuellen Übergriff betroffenes Kind erfährt von uns emotionale Zuwendung, Trost und Sicherheit. Wir verschaffen uns einen Überblick in Einzelgesprächen und vermeiden 6-Augen-Gespräche. Wir konfrontieren das übergriffige Kind mit seinem Verhalten, wobei wir nicht die Person als ganze, sondern nur ihr konkretes Verhalten infrage stellen.

Im Team abgesprochene Maßnahmen und Interventionen:

        • sind auf die jeweilige Situation bezogen
        • zielen auf Verhaltensänderungen des übergriffigen Kindes ab
        • stellen den Schutz des betroffenen Kindes sicher
        • haben das Ziel, dass sich alle Kinder wohl und sicher fühlen
        • sind Folge differenzierter Betrachtungen und von Eindeutigkeit und Entschiedenheit geprägt

Bei Bedarf nehmen unsere Teams die Fachberatung und externe Fachstellen in Anspruch und informieren die Regionalleitung. Diese nimmt gegebenenfalls auch Kontakt zur Kita-Aufsicht auf.

Von Eltern können sexuelle Übergriffe unter Kindern mit hoher Emotionalität aufgenommen werden. Durch Transparenz und zeitnahe direkte Information unterstützen wir betroffene Eltern in der Einordnung und Bewertung eines Vorfalls. Wir teilen ihnen unsere fachliche Sicht mit und beziehen sie in die Maßnahmen und Interventionen selbstverständlich ein. Bei wiederholten und massiven Übergriffen bahnen wir auch therapeutische oder beraterische Unterstützung durch externe Fachstellen an. Nicht unmittelbar beteiligte Eltern der Kindertagesstätte werden zu gegebenem Zeitpunkt, z. B. bei einer Elternversammlung, über einen Vorfall und über damit ggf. verbundene konzeptionelle oder organisatorische Veränderungen informiert.

 

11. Intervention

Intervention heißt, zielgerichtet einzugreifen, wenn eine Situation vorliegt, die den Schutz der uns anvertrauten Kinder erfordert. Dazu müssen konkrete Gefährdungen bzw. Risiken fachlich eingeschätzt und entsprechende (Schutz-)Maßnahmen eingeleitet werden. Unser „Notfallplan“ berücksichtigt dabei die Fürsorgepflicht für die Kinder ebenso wie für unsere eigenen Mitarbeiter. Unser Schutzauftrag bezieht sich auf unterschiedliche Gefährdungsformen. In den Blick genommen werden Ereignisse, die im familiären/außerfamiliären Umfeld sowie innerhalb unserer Einrichtung geschehen können und von Erwachsenen ausgehen. Es umfasst aber auch das Verhalten von Kindern untereinander. In jedem Fall ist unsere Vorgehensweise verbindlich geregelt und an professionellen Standards ausgerichtet. Definierte Abläufe geben dabei Orientierung und Handlungssicherheit.

Unser Ziel ist es, überlegt und strukturiert zu handeln, um den Schutz der Kinder sicherzustellen und professionelle Hilfe anzubieten.

Zum Kita-Alltag der Kinder gehören gemeinsame Nähe, aber auch konflikthafte Situationen, bei denen sie sich gegen andere behaupten und durchsetzen müssen.

Definitionen und Indikatoren von Kindeswohlgefährdung

KINDESWOHL ist der zentrale pädagogische Begriff, wenn es darum geht, wie sich die Kinder- und Jugendhilfe auszurichten hat. Dennoch ist gesetzlich an keiner Stelle definiert, was Kindeswohl konkret bedeutet. Der Begriff entzieht sich einer allgemeinen Definition und bedarf somit immer der Interpretation im Einzelfall. Gleichzeitig dienen die hier im Konzept vorliegenden Regelungen und Verfahren der bestmöglichen Sicherung des Kindeswohls. Sie sollen das Wohl jedes einzelnen Kindes in unseren Einrichtungen gewährleisten. Auch ist das Recht der Kinder auf die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse unverhandelbar. Werden die kindlichen Grundbedürfnisse ausreichend befriedigt, so können wir in der Regel davon ausgehen, dass das Kindeswohl gesichert ist. Die Voraussetzungen für ein Heranwachsen junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten sind dann eher gegeben. Kinder können sich gesund entwickeln, wenn sie in einem sicheren, ihren Bedürfnissen entsprechend angemessenen Umfeld aufwachsen. Dazu gehört neben

        • gesunder Ernährung,
        • Bewegung,
        • Pflege und Schutz auch eine
        • sichere Bindung, Kommunikation und Förderung.

Vor diesem Hintergrund verstehen wir ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln als dasjenige, welches sich an den Grundrechten und Grundbedürfnissen der Kinder orientiert und welches das Recht des Kindes auf Beteiligung an allen seine Person betreffenden Entscheidungen berücksichtigt.

KINDESWOHLGEFÄHRDUNG liegt dann vor, wenn die Grundbedürfnisse des Kindes in einem erheblichen Umfang vernachlässigt werden: durch Fehlverhalten bzw. Unterlassen angemessener Fürsorge der Erwachsenen. Das heißt, eine Kindeswohlgefährdung besteht, wenn Kinder in ihrer

        • körperlichen,
        • seelischen
        • emotionalen oder
        • geistigen

Entwicklung gegenwärtig gefährdet sind bzw., wenn Verletzungen und Schädigungen des Kindeswohls bereits eingetreten sind und die schädigenden Einflüsse fortdauern. Kindeswohlgefährdende Erscheinungsformen beinhalten ein breites Spektrum von Handlungen und Unterlassungen und umfassen in diesem Sinne nicht nur körperliche und psychische Misshandlung, sondern auch die Beeinträchtigung und Vernachlässigung des körperlichen sowie seelischen und geistigen Wohls. Dazu gehört auch das Miterleben von Gewalt zwischen Erwachsenen sowie sexuelle Gewalt dem Kind gegenüber.

Mögliche Indikatoren von Kindeswohlgefährdung:

Vernachlässigung:

Das Kind wirkt:

        • sehr krankheitsanfällig
        • schwierig in seinem Sozialverhalten
        • nicht der Witterung angemessen gekleidet
        • häufig hungrig
        • abgemagert
        • entwicklungsverzögert
        • extrem ruhig, spricht kaum
        • sehr introvertiert
        • auf ständiger Suche nach Körperkontakt
        • sehr unruhig und unkonzentriert

Mutter und/oder Vater wirken:

        • mutlos und erschöpft
        • in einer Lebenskrise
        • überfordert

Körperliche Misshandlung:

Das Kind weist häufig Verletzungen auf, wie:

        • Hautverletzungen (Hämatome, Striemen, Verbrühungen, Schnitt- und Bissverletzungen)
        • Knochenbrüche
        • Verbrennungen
        • Vergiftungserscheinungen
        • Kopfverletzungen

Ausweichendes bzw. vermeidendes Verhalten im familiären Kontext:

        • familiäre Bezugspersonen haben immer eine Erklärung parat
        • augenscheinlich von häuslicher Gewalt bedroht
        • in einer Lebenskrise
        • überfordert
        • von Armut bedroht
        • suchtkrank
        • psychisch erkrankt
        • begegnen ihrem Kind ablehnend, kalt und feindselig
        • stellen ihr Kind öffentlich bloß oder machen sich vor Erwachsenen und anderen Kindern über es lustig
        • schränken die Bedürfnisse des Kindes nach Interaktion bewusst ein
        • lassen ihr Kind oft allein zu Hause

Das Kind wirkt bzw. zeigt folgende Verhaltensweisen:

        • besonders still
        • unruhig, ängstlich, wenn es abgeholt wird
        • hat wenig Kontakt zu anderen Kindern außerhalb der Kita
        • ist extrem aggressiv der Mutter und/oder dem Vater gegenüber
        • deutlich verändert im Verhalten und Gefühlsleben
        • unausgeschlafen und erschöpft
        • zieht sich sozial zurück
        • hält Regeln und Grenzen nicht ein
        • vermeidet Blickkontakt
        • beteiligt sich nicht am Spiel
        • spielt nicht alters- bzw. entwicklungsangemessen
        • erzählt Verstörendes
        • hat altersunangemessenen, hohen Medienkonsum

Die Dokumentation ist Bestandteil des professionellen Umgangs mit Kindeswohlgefährdungen und dient als Nachweis, dem gesetzlichen Auftrag nachgekommen zu sein. Die Dokumentation beginnt mit dem Moment der ersten Vermutung und hält schriftlich sowie datenschutzrechtlich korrekt alle Beobachtungen, Äußerungen des Kindes und Handlungsschritte fest. Sie ist zeitnah und so konkret wie möglich verfasst und beachtet die Trennung der Fakten von Interpretationen.

Wir nutzen dazu:

        • Beobachtungsbogen für Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
        • Erfassungsbogen zur „Meldung Fachberatung“
        • Vorbereitungsbogen für Elterngespräche
        • Gesprächsprotokoll
        • Entbindung von der Schweigepflicht

Die kollegiale Beratung mit dem Team und der Leitungen im Haus ist im ersten Schritt ein wichtige Interventionsmaßnahme, um Wahrnehmungen und Unsicherheiten zu überprüfen. Bei Bedarf und Notwendigkeit wird bereits hier die Fachberatung in Anspruch genommen. Verdichten sich im Anschluss an diese Beratungen die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, wird umgehend eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzugezogen. Ziel einer Gefährdungseinschätzung ist die Unterscheidung von Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung und anderen Problemen in der Familie oder im außerfamiliären Umfeld. Unbedingt bewertet wird, ob es eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben des Kindes gibt. Für diesen Fall werden Maßnahmen zum sofortigen Schutz des Kindes durch Team, Leitung und unter Hinzuziehung des Trägers getroffen. Gemeinsam wird auf der Grundlage der Gefährdungseinschätzung die Gestaltung des weiteren Prozesses geplant, um mit den Eltern die festgestellten Probleme zu besprechen und auf ihre Behebung hinzuwirken. Gespräche mit dem betroffenen Kind werden umsichtig und fachlich begleitet geführt. Hier geht es darum, Kindern, wenn sie über Situationen und Erfahrungen sprechen, die uns zu Sorgen um ihr Wohlergehen veranlassen, tröstend, offen und verständnisvoll zu begegnen. Gesprächssituationen, in denen suggestiv nachfragt wird, werden unterbunden. Insbesondere vermeiden wir Fragen, die dem Kind Anteile für schuldhaftes Verhalten geben sowie Versprechungen, die nicht gehalten werden können. Ziel der Gespräche mit Kindern bleibt, die Kinder zu entlasten, ein möglichst genaues Bild ihrer Situation zu erhalten und eine gute Grundlage für die Gespräche mit den Eltern zu bekommen. Am Ende des Gesprächs wird das Kind in Abhängigkeit von Entwicklungsstand, Alter und Situation über die weiteren Schritte und Konsequenzen informiert.

Ziel des Gesprächs mit den Erziehungsberechtigten des Kindes, ist die Ermittlung der Kooperationsbereitschaft zum Wohl ihres Kindes. Hierbei werden klar und präzise eigene Beobachtungen und daraus resultierende Sorgen für das Kindeswohl mitgeteilt und das Problembewusstsein der Eltern geklärt. Wichtig ist dabei, dass Eltern um ihre Rolle im Hilfeprozess wissen. Dazu werden mit ihnen gemeinsam Möglichkeiten der Entlastung erarbeitet sowie ein Hilfeplan entwickelt, der z. B. die Inanspruchnahme von Beratung, Handlungsänderungen und Folgetreffen konkret verabredet. Eltern, die sich einer Zusammenarbeit mit der Kita entziehen, werden über damit verbundene, anderweitige Schritte und Maßnahmen informiert.

Personenbezogene Daten werden ohne das Einverständnis der Personensorgeberechtigten nicht weitergegeben. Die Einbeziehung der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ erfolgt ohne Nennung von Namen und ohne direkten Kontakt zu dem Kind. Eltern, die sich nicht kooperationsbereit zeigen, werden bei begründeten Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung, in Absprache mit der Fachberatung und der Regionalleitung und nach Beratung mit der „insoweit erfahrenen Fachkraft“, über die Einbeziehung des Jugendamtes informiert. ACHTUNG: Bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt gilt ein gesondertes Verfahren. Hier erfolgt vorerst keine Abstimmung mit den Eltern. Die Regionalleitung ist unverzüglich zu kontaktieren und zu informieren.

11.1. Intervention bei grenzverletzendem Verhalten von Kindern

Persönliche Grenzen der Kinder könnten missachtet oder überschritten werden. Dies kann von den Kindern unbeabsichtigt geschehen, dem Verhalten können aber auch andere Ursachen zu Grunde liegen. So können sie Ausdruck einer Distanzlosigkeit oder eines mangelnden körperachtenden Respekts sein, sie können auf eigene (übergriffige) Gewalterfahrungen hinweisen, es kann sich aber ebenso um ganz normale Entwicklungsschritte oder „nur“ das Ausprobieren von Regelüberschreitungen handeln. Ob diese Verhaltensweisen Grenzverletzungen darstellen, hängt nicht nur von der jeweiligen Handlung ab, sondern auch davon, wie die betroffenen Kinder dies erleben. Hier haben die verbalen und nonverbalen Signale der Kinder eine große Bedeutung, weshalb Fachkräfte solchen Situationen mit einer verstärkten Aufmerksamkeit begegnen. Im Sinne eines fachlich angemessenen Umgangs ist es deshalb notwendig, die Fähigkeiten und Eigenheiten der Kinder differenziert zu beobachten/einzuschätzen und ihre Entwicklung zu dokumentieren. Unter Umständen greifen unsere Pädagogen auf fachliche Unterstützung durch die Fachberatung zurück, um ein „auffälliges“ Verhalten von altersangemessenen Aktivitäten zu unterscheiden. Dazu stehen, neben der trägerinternen Fachberatung, auch die im Kinderschutz „insoweit erfahrene Fachkraft“ oder anderer Beratungsstellen zur Verfügung – hierüber sind auch die Eltern informiert. Auch das von Grenzverletzung betroffene Kind benötigt erhöhte Aufmerksamkeit, denn es können ggf. intensive Reaktionen ausgelöst werden.

Je nach Art des Vorfalls werden die Eltern umgehend informiert, damit sie ihr Kind angemessen begleiten und ggf. zusätzliche Unterstützung erhalten.

11.2. Intervention bei grenzverletzendem Verhalten durch Mitarbeiter

Steht die Vermutung auf grenzverletzendes Fehlverhalten durch eigene Beschäftige im Raum, folgen unsere Mitarbeiter klaren Richtlinien.

Die Führungskräfte einer Einrichtung handeln unverzüglich, sobald sie von einem entsprechenden Fehlverhalten Kenntnis haben. In einem Gespräch wird umgehend geklärt, welches fachliche oder persönliche Handeln Anlass zum Aufkommen der Vermutung gegeben hat.  Zu klären ist dabei, ob es sich bei dem pädagogisch-grenzverletzendes Verhalten um Überengagement oder die Verquickung von beruflichem und privatem Engagement etc. gehandelt hat.

Diese Fragen gilt es als erstes zu bewerten und die Fakten abzuklären, insbesondere durch unmittelbare Gespräche mit dem betroffenen Kind (abhängig von Alter und Entwicklungsstand) als auch mit dem betroffenen Mitarbeiter. Wurden fachliche Standards verletzt, werden sie seitens der Leitung klar benannt und deren Einhaltung gefordert, ggf. werden auch konkrete (Verhaltens-) Anweisungen gegeben. Diese Anweisungen dienen nicht nur dem Schutz der Kinder, sondern ebenso dem Schutz der Beschäftigten vor eventueller Verleumdung. Kommt die Leitung in dieser ersten Abklärungsphase zum Ergebnis, dass ein Gefährdungsrisiko gegeben ist, werden Sofortmaßnahmen zum Schutz des betroffenen Kindes und zur Beendigung der Gefährdung getroffen. Dies können organisatorische Vorkehrungen in der Einrichtung, wie personelle Erstmaßnahmen, sein. Die Eltern des betroffenen Kindes werden umgehend informiert und Unterstützungsleistungen angeboten, z. B. durch Vermittlung qualifizierter Ansprechpersonen bzw. geeigneter Fachberatung. Die Verantwortung für das weitere Krisenmanagement erfolgt dann in einem sog. Krisenteam, dessen Zusammensetzung festgelegt ist und das unmittelbar auf Trägerebene mit der Regionalleitung einberufen wird. Alle vorliegenden Informationen werden gemeinsam bewertet und es wird eine qualifizierte Gefährdungseinschätzung vorgenommen, bevor über weitere Schritte entschieden wird. Können die Anhaltspunkte nicht entkräftet werden und liegt eine begründete Vermutung auf grenzverletzendes Verhalten durch eigene Mitarbeiter vor, wird unverzüglich die zuständige Aufsichtsbehörde informiert und die Strafverfolgungsbehörde eingeschaltet.

Nach Anhörung des betroffenen Mitarbeiters werden dienstrechtliche Maßnahmen (z. B. Freistellung vom Dienst etc.) ergriffen. Abhängig von der Fallkonstellation und der Gefährdungsdimension wird sorgsam abgewogen, ob alle Eltern der Einrichtung, nicht nur die des betroffenen Kindes, über das Vorkommnis informiert werden und welche weiteren Unterstützungsleistungen vor Ort vonnöten sind. Dies alles geschieht nach Möglichkeit umgehend nach Aufkommen einer Vermutung. Danach bewertet das Krisenteam, unter Einbeziehung aller relevanten Stellen und Akteure (im Falle sexualisierter Grenzverletzungen mit zusätzlicher Unterstützung einer unabhängigen, spezialisierten Fachberatungsstelle), fortlaufend die Situation, plant die jeweils nächsten Schritte und entscheidet über alle weiteren Maßnahmen einschließlich erforderlicher Unterstützungsleistungen. Gerade der Umgang mit Vermutungen bedarf der sorgfältigen Abwägung, um nicht zu bagatellisieren, wo Einschreiten notwendig oder einen Generalverdacht zu verhängen, wo Vertrauen angesagt ist.

Dieser schwierige Balanceakt zwischen der Sorge für das Kindeswohl und der Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten kann nur geleistet werden, wenn ruhig und besonnen gehandelt wird und das Vorgehen, einschließlich des Umgangs mit Informationen, professionell und sorgsam ist. Erweist sich am Ende des Klärungsprozesses die Vermutung als unberechtigt, muss der betroffene Mitarbeiter vollständig rehabilitiert werden. Das heißt, alle Stellen und Personen, die über den Vorfall informiert oder am Prozess beteiligt waren, werden eindeutig über die Ausräumung der Verdachtsmomente informiert. Ein solches Ereignis wiegt schwer. Im Rahmen unserer Fürsorgepflicht machen wir deshalb das Angebot von Unterstützungsleistungen, die eine beratende/therapeutische Begleitung für die betroffene Person, wie auch Fachberatung/Supervision für das gesamte Team umfassen kann. Darüber hinaus werden solche Vorkommnisse nachhaltig aufgearbeitet, was die Überprüfung unserer fachlichen Standards miteinschließt.

11.3. Aufklärung und Aufarbeitung von Verdachtsmomenten

Die Beachtung der Grenzen pädagogischen Handelns zählt zu den zentralen Themen unseres Qualitätsmanagements. Zudem bietet externe, fachliche Beratung eine notwendige Unterstützung. Jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen ist eine strafbare Handlung und hat entsprechende disziplinarische und strafrechtliche Folgen. Erhärtet sich der Verdacht auf Gewalt jeglicher Art, werden umgehend disziplinarische Schritte eingeleitet.

Es zählt zu den Pflichten jeder Fachkraft, wahrgenommene Anzeichen für eine Grenzüberschreitung in die Teambesprechung einzubringen und die zuständige Leitung über die eigenen Wahrnehmungen zu informieren. Dabei steht der Schutz des Kindes im Mittelpunkt. Es gehört zu den Aufgaben der Leitung, im Falle eines Verdachts auf Grenzüberschreitung, die Sachlage zu überprüfen. Wenn tatsächliche Hinweise vorliegen, z. B. Aussagen von betroffenen Personen oder Zeugen, was diese erlebt, gesehen oder gehört haben, wird eine entsprechende Beratungsstelle einbezogen, um ein professionelles weiteres Vorgehen abzustimmen. Ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Täter und Kind macht es dem Kind schwer, Übergriffe frühzeitig als diese wahrzunehmen und zu benennen. Aufgrund des kognitiven, psychischen, physischen und strukturellen Machtgefälles zwischen Täter und Kindern sind Einwilligungen zu Handlungen bedeutungslos. Auffällige Verhaltensänderungen bei Kindern, Regelverletzungen durch Mitarbeitende oder sogenannte Gerüchte werden zunächst in der Einrichtung, unter der Einbeziehung der Regionalleitung reflektiert.

Verdacht auf Übergriffe durch:

        • Leitung (einschließlich stellvertretender Leitung)

Im Falle eines Verdachts auf Grenzüberschreitung durch Führungskräfte, ist die Regionalleitung zu informieren. Sie übernimmt die erste Überprüfung der Sachlage. Eine entsprechende Beratungsstelle und die Fachberatung werden ebenfalls miteinbezogen, um Gespräche zu führen und um das weitere Vorgehen abzustimmen. Sollte sich die Situation nicht klären lassen, werden für die Dauer einer ungeklärten Situation alle Vorkehrungen getroffen, um eine mögliche Wiederholung des Vorgangs zu vermeiden. Dazu kann von der Regionalleitung eine räumliche Trennung veranlasst werden. Die betroffene Leitung kann freigestellt werden oder es wird gewährleistet, dass die entsprechende Person keinen alleinigen Kontakt zu dem betroffenen Kind hat. Alle zu treffenden Maßnahmen, die das Wohl des Kindes im höchsten Maße gewährleisten, werden mit allen Beteiligten kommuniziert und umgesetzt. Dabei steht der Schutz des Kindes/der Kinder im Mittelpunkt. Die Regionalleitung wirkt im Falle einer Rehabilitation eines zu Unrecht verdächtigten Kollegen unterstützend und vermittelnd im Team ein. Ebenso kann sie in Absprache mit der Personalleitung aufgetretenes, grenzüberschreitendes Verhalten abmahnen oder das Arbeitsverhältnis kündigen. Eine zu Unrecht verdächtigte Leitung ist vom Träger vollständig zu rehabilitieren. Bei Bestätigung des Verdachts stellt der Träger im Rahmen einer Analyse fest, welche Strukturen und Mängel den Vorfall begünstigt haben.

        • Mitarbeitende

Es gehört zu den Aufgaben der Leitung, im Falle eines Verdachts auf Grenzüberschreitung die Sachlage zu überprüfen. Dabei sind transparentes Verhalten und die Dokumentation der Handlungsschritte selbstverständlich. Zusätzlich wird die Regionalleitung, die Fachberatung und im Bedarfsfall eine entsprechende Beratungsstelle einbezogen, um die Gespräche zu führen und um das weitere Vorgehen abzustimmen. Mitarbeiter sind verpflichtet, Grenzüberschreitungen von Kollegen zu benennen und die zuständige Leitung über die eigene Wahrnehmung zu informieren. Im Anschluss werden für die Dauer einer ungeklärten Situation alle Vorkehrungen getroffen, um eine mögliche Wiederholung des Vorgangs zu vermeiden. Dazu wird von der Leitung eine personelle und räumliche Trennung veranlasst. Der betroffene Mitarbeiter kann freigestellt werden oder es wird gewährleistet, dass der entsprechende Mitarbeiter keinen alleinigen Kontakt zum betroffenen Personenkreis hat. Die Personensorgeberechtigten werden über diesen Verdacht informiert. Grenzüberschreitendes Verhalten kann abgemahnt oder das Arbeitsverhältnis gekündigt werden. Ein zu Unrecht verdächtigter Mitarbeiter ist vom Träger zu rehabilitieren. Bei Bestätigung des Verdachts stellt der Träger im Rahmen einer Analyse fest, welche Strukturen und Mängel den Vorfall begünstigt haben.

Kinder vor jeder Form von Gewalt zu schützen bzw. im Falle eines Auftretens adäquat zu reagieren, ist eine wesentliche Aufgabe von Fachkräften unserer Kindertageseinrichtungen. Dies kann nur gelingen, wenn ein gemeinsames Netz von Fachkräften arbeitsteilig Prävention, Intervention, Spurensicherung, Strafverfolgung bzw. therapeutische Hilfen anbietet.

Nicht alle Vorkommnisse oder „Auffälligkeiten“, die wir bei Kindern wahrnehmen, sind ein Hinweis darauf, dass sie gefährdet sind. Manchmal bestehen dennoch bestimmte Ereignisse, die für die Familie oder das Kind belastend sein können. Unser Anliegen ist in erster Linie, mit den Eltern vertrauensvoll zusammen zu arbeiten und sie frühzeitig auf Hilfen aufmerksam zu machen, die sie bei ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen können. So können wir gewährleisten, dass alles getan wird, das Wohl der uns anvertrauten Kinder zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern.

 

12. Zusammenarbeit und Vernetzung

Als Kindertagesstätte kommt uns eine besondere Verantwortung bei der Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzauftrages zu. Um dieser anspruchsvollen und komplexen Aufgabe gerecht zu werden, braucht es fachliches Wissen und die Reflexion des eigenen Handelns, nur so können wir unseren Auftrag angemessen und überlegt wahrnehmen. Dazu stehen unseren Teams verschiedene Möglichkeiten fachlicher Qualifizierung und Beratung zur Verfügung – sowohl auf Team- und Leitungsebene wie für jede einzelne Fachkraft. Ziel dabei ist es, unsere Sensibilität zu fördern, die eigene Handlungskompetenz zu stärken bzw. zu erweitern und sich mit neuen Arbeitsansätzen vertraut zu machen. Dies geschieht durch Angebote der in- und externen Fortbildung, kollegiale Fallberatung und Supervision, die regelmäßig bzw. anlassbezogen in Anspruch genommen werden kann.

Je komplexer und emotional aufgeladener eine Fallkonstellation ist, umso bedeutsamer ist es, den Überblick zu behalten und professionell und rechtzeitig Hilfe zu leisten. Aus diesem Grund reflektieren unsere Teams ihre Erfahrungen in regelmäßigen Teamgesprächen und greifen bei Bedarf auf die Unterstützung der trägerinternen Fachberatung zurück. Diese begleitet sie – bei Bedarf unterstützt durch eine „insoweit erfahrenen Fachkraft“ – bei der Umsetzung des Schutzauftrages, insbesondere bei der Einschätzung von Gefährdungslagen und der Entwicklung möglicher Hilfsperspektiven. Zudem stehen weitere unabhängige, externe Fachberatungsstellen zur Verfügung. So kann im Vermutungsfall fachlich angemessen reagiert und es können ggf. konkrete Maßnahmen in die Wege geleitet werden.

Unsere trägerinterne Fachberatung unterstützt regelmäßig bei der Weiterentwicklung der pädagogischen Praxis – vor allem bei der Qualifizierung des päd. Personals und der Sicherung der Betreuungsqualität. Vorhandene Abläufe und Prozesse werden dabei regelmäßig reflektiert und der Handlungsrahmen durch die Teilnahme an Netzwerken und im interdisziplinären Austausch erweitert.

Zudem finden regelmäßig sowohl teambezogen wie einrichtungsübergreifend Fortbildungen statt, zu:

        • verschiedenen Gefährdungsformen
        • der sensiblen Einbeziehung von Eltern und Kindern
        • dem gezielten Handeln und Kooperieren im konkreten Fall
        • grenzverletzendem Verhalten in Einrichtungen
        • kindlicher Sexualität
        • unterschiedlichen Formen von Grenzverletzungen
        • der Problematik der sexualisierten Gewalt
        • Präventionsmaßnahmen

Dabei nehmen wir auch grenzverletzendes Verhalten der Kinder untereinander oder durch eigene Mitarbeiter in den Blick und beziehen das nichtpädagogische Personal (Hausmeister, Küchenkräfte) mit ein. Diese sind zwar nicht unmittelbar pädagogisch tätig, haben aber „in erweiterter Form“ ebenfalls Kontakt zu den Kindern und könnten somit u. U. als Ansprech- oder Vertrauensperson fungieren. Gleichzeitig beschäftigen wir uns eingehend mit Konzepten der Prävention, wie z. B. „Starke Kinder, starke Freunde“ und der Etablierung entsprechender Maßnahmen in unseren Einrichtungen. So können wir unser erworbenes Wissen nachhaltig verankern und das Thema dauerhaft präsent halten.

Unter anderem arbeiten wir zusammen mit:

        • Fachberatungsstellen
        • Erziehungsberatungsstellen
        • Jugendamt
        • Sozialamt
        • Schulen
        • Ärzten und Therapeuten
        • Frühförderstelle
        • Polizei
        • und sonstigen Netzwerkpartnern im Stadtteil und der Region

 

13. Literaturverzeichnis

Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (2011): Handlungsempfehlungen bei Anzeichen für Grenzüberschreitungen, verfügbar am 12.12.13 unter https://www.bke.de/fachinfos/stellungnahmen/informationen-311-bke-hinweis-handlungsempfehlungen-bei-anzeichen-fuer-grenzueberschreitungen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2013): Das achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII), verfügbar am 11.12.13 unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/72642!search?state=H4sIAAAAAAAAADXLsQ6DMAwE0F9BN2eANWsRcwZ-wAJTIoVE2M5QIf69aSW2e3e6CysZT1IO-FxTcn_P5dFGC5vCX7fDHk0DS6A3ww-9w1lZPvCAgxaxln7nbmVdWlWVx8ZXyWpCMbd9o6R8fwECgHpDdAAAAA%3D%3D&newSearch=true&query=kinder+und+jugendhilfegesetz

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2012): Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich, Abschlussbericht; Runder Tisch, verfügbar am 11.12.13 unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/72642!search?state=H4sIAAAAAAAAADXMsQ7CMAwE0F-pPGeANSuIuQM_EDWXNBAcYTsDVP13AhLjuzvdRjEYLtIe5LnX6n6-tr9SWGBKftsdrcV0hswhg_zx4OjZIS_ydC8cIVPnON16Bse11IQMhb3JkTaxsfoeTxG6jKgrzoOnxmoSCo8-harYP6FbVb6QAAAA&newSearch=true&query=Sexueller+Kindesmissbrauch+in+Abh%C3%A4ngigkeits-+und+Machtverh%C3%A4ltnissen+in+privaten+und+%C3%B6ffentlichen+Einrichtungen+und+im+famili%C3%A4ren+Bereich%2C+Abschlussbericht%3B+Runder+Tisch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2012): Übereinkommen über die Rechte des Kindes, verfügbar am 11.12.13 unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/72642!search?state=H4sIAAAAAAAAADWPQU4DMQxFrxJ5HaSyHVZQYIMqVdALpBlnYpHxgJ1UoKq36Rl6gblY3RHs8v9_jr-P0IeKrzKN0HErxS96N_2rFCJWhe548pCp6hZlGwaE7n7l4buh_EIHH_jTsBQU90bco46kupfQYnbE7nGf5zMPNHyifXDnGvduE2KuBxRLSmXDkW_ol9DB1vPCzJeUkGuhmM15IRZ71cbDX06jS2GkQvNZzHpCQQO87dOYS7MKuEw8uHfDrdyOLAAPOkm11rdDnbWNZjXFZ5PribVKILY8haJ4ugIZZsPrIAEAAA%3D%3D&newSearch=true&query=%C3%9Cbereinkommen+%C3%BCber+die+Rechte+des+Kindes

Deegener, G. (2014): Kindesmissbrauch – Erkennen, helfen, vorbeugen; 6. Auflage Beltz Verlag; Weinheim, Basel

Deegener, G. (2013): Zusammenfassende Darstellung über institutionelle Konzepte zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch und den anderen Formen der Kindesmisshandlung, verfügbar am 11.12.13 unter http://www.dgfpi.de/

Deutscher Kinderschutzbund (DKSB) Bundesverband e.V. (Hrsg.) (2012): Bundeskinderschutzgesetz

Fegert, J.M., Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2008): Lernen aus problematischen Kinderschutzverläufen, verfügbar am 12.12.13 unter https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94214/851c3940e417a4aa7350671272877daa/lernen-aus-problematischen-kinderschutzverlaeufen-data.pdf

Hoffmann, S. & Romer, G. (2010): Standards kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik bei sexuell grenzverletzendem Verhalten. In. P. Briken, A. Spehr, G. Romer & W. Berner (Hrsg.). Sexuell grenzverletzende Kinder und Jugendliche (S. 119-129)

Hurrelmann, K.; Bründel, H. (2007): Gewalt an Schulen. Pädagogische Antworten auf eine soziale Krise. Beltz Verlag (Weinheim, Basel)

IMMA e. V., Initiative für Münchner Mädchen: Leitlinien, verfügbar am 01.12.2013 unter http://www.imma.de

ISA – Institut für soziale Arbeit e.V. (Hrsg.) (2006): Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – Arbeitshilfe zur Kooperation zwischen Jugendamt und Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe

Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V. (Hrsg.) (2009): Kindeswohlgefährdung Erkennen und Helfen

Kindler, H. (2006): Wie können Misshandlungs- und Vernachlässigungsrisiken eingeschätzt werden? In: Kindler, H./Lillig, S./Blüml, H./Meysen, Werner, A. (Hrsg.): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB

Das Bundeskinderschutzgesetz: Impulse für die Praxis, verfügbar am 11.12.13 unter http://www.lwl.org

Ullmann, Ch. (2010): Materialien zum Schutzauftrag nach § 8a SGB, Handreichung für die pädagogischen Fachteams

UBSKM; Marie-Theres Pooch, Inken Tremel „So können Schutzkonzepte in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen gelingen!“ verfügbar am 21.08.2017 unter: https://beauftragte-missbrauch.de/themen/schutz-und-praevention/schutzkonzepte

 

14. Adressen und Anlaufstellen

Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V.

Elisabethstraße 14

40217 Düsseldorf

www.dgfpi.de

 

Deutsche Liga für das Kind

Charlottenstr. 65

10117 Berlin

www.liga-kind.de

 

Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Schöneberger Str. 15

10963 Berlin

www.dksb.de

 

Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung c/o Deutsches Jugendinstitut

Nockherstr. 2

81541 München

www.dji.de/izkk

 

Nationales Zentrum Frühe Hilfen c/o Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Maarweg 149-161

50825 Köln

www.fruehehilfen.de

 

Erziehungsberatungsstellen unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte insbesondere bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme,
z. B.

  • körperliche Auffälligkeiten
    B. Regulationsstörungen (Schreibabyberatung), Schlafstörungen, Essstörungen, körperliche Behinderungen
  • Entwicklungsverzögerung
    B. Verzögerungen der motorischen Entwicklung oder im Bereich der Wahrnehmung
  • emotionale Probleme des Kindes oder von Jugendlichen
    B. Formen von Ängsten, Situationsvermeidungen, Traurigkeit, Selbstwertunsicherheit, Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
  • Auffälligkeiten im Sozialverhalten
    B. aggressives Verhalten, Gehemmtheit, Isolation, Stehlen, Lügen, Geschwisterrivalität, Suchtprobleme, Drogenmissbrauch
  • Sprachschwierigkeiten
    B. Stottern, Sprachverweigerung, übermäßiges Reden
  • Schwierigkeiten mit Leistungsanforderungen
    B. Konzentrationsstörungen, Gedächtnisstörungen, Teilleistungsschwäche, Prüfungsangst
  • Trennung/Scheidung und Verlust
    B. (vorübergehende) Trennung der Eltern, Scheidung, Tod eines Elternteils oder eines Geschwisters
  • schwierige Familiensituation
    B. psychische familiäre Belastungen, Konflikte zwischen den Eltern (bis hin zur häuslichen Gewalt), Alkoholprobleme, Medikamenten- oder Drogenmissbrauch eines Elternteils, Arbeitslosigkeit, Multiproblemsituationen
  • Krisen- und Notfallberatung bei akuten Problemen
    B. bei körperlicher, sexualisierter oder seelischer Gewalt
  • Probleme im Sexualverhalten/beim Aufbau von Partnerschaftsbeziehungen
    B. Probleme bei der Übernahme der eigenen Geschlechterrolle, Schwierigkeiten im Verhältnis zum anderen Geschlecht
  • Umgang mit digitalen Medien
    B. Nutzung von Internet-, PC- und Konsolenspielen, sozialen Netzwerken, virtuellen Realitäten
  • sonstige Probleme
    B. interkulturelle Konflikte

In unserem erweiterten Kinderrechts- und Schutzkonzept wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mit gemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.